archive-name: de/comm/abuse/faq
posting-frequency: every two weeks URL: http://faq.kh80.de/dca/ URL: http://www.faqs.org/faqs/de/comm/abuse/faq/ See reader questions & answers on this topic! - Help others by sharing your knowledge #################################################### # Änderungen seit der letzten Fassung: # # # # - 2.4.1.4.b neu # # # #################################################### Häufig gestellte Fragen über die ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ missbräuchliche Nutzung von Fax, Telefon, SMS etc. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ [FAQ zu de.comm.abuse] ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Inhalt 1. Allgemeines 1.1. Wozu dient dieses Dokument? 1.2. Was sollte man über de.comm.abuse wissen? 1.2.1. Tagline und Charta 1.2.2. Themenbereiche 1.2.3. Usenet und Umgangsformen 2. Mißbrauch von Telekommunikationsmitteln 2.1. Allgemeines 2.1.1. Darf man mir schreiben/mich anrufen/...? Ist Werbung erlaubt? 2.1.2. Welche Rechtsvorschriften sind wichtig? a - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) b - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) c - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 2.2. Fax 2.2.1. Vorbeugung a - Telefonbucheintrag b - Robinsonliste c - technische Abwehr c i. - Abweisung von CLIR-Anrufern am Endgerät c ii. - Abweisung von CLIR-Anrufern in der VSt c iii. - Selektive Anrufweiterschaltung 2.2.2. Herkunft eines Faxes a - über die CLIP b - Fangschaltung c - Auswertung des Faxes c i. - Rückfaxnummer c ii. - beworbene Nummer c iii. - beworbene Internetseite 2.2.3. Weiteres Vorgehen a - Schreiben an Anbieter b - gerichtliche Schritte c - Datenschutzbehörde d - Verbraucherzentrale etc. 2.3. SMS 2.3.1. Vorbeugung a - Telefonbucheintrag b - Robinsonliste 2.3.2. Herkunft der SMS a - Absendernummer b - Auswertung der SMS 2.3.3. Weiteres Vorgehen 2.3.3.1. Werbe-SMS 2.3.3.2. Junk-SMS 2.3.4. Besondere Formen a - Hotelgutscheine 2.4. Briefpost/Postwurf 2.4.1. persönlich adressierte Sendungen 2.4.1.1. Vorbeugung a - Telefonbucheintrag b - Robinsonliste 2.4.1.2. Herkunft des Briefes 2.4.1.3. Weiteres Vorgehen a - Annahmeverweigerung b - Rücksendung über Rückumschlag c - Weitere Möglichkeiten 2.4.1.4. Besondere Formen a - AOL b - Gewinnversprechungen 2.4.2. Postwurfsendungen 2.4.2.1. Vorbeugung 2.4.2.2. Herkunft der Sendung 2.4.2.3. Weiteres Vorgehen 2.5. Telefon 2.5.1. private Belästigungen 2.5.1.1. Vorbeugung a - Telefonbucheintrag b - technische Abwehr b i. - CLIR b ii. - selektive Anrufweiterschaltung b iii. - Zusatzboxen b iv. - Anrufbeantworter c - Trillerpfeife 2.5.1.2. Identität des Anrufers a - über die CLIP b - Fangschaltung c - über die Strafverfolgungsbehörden 2.5.1.3. Weiteres Vorgehen a - strafrechtliche Maßnahmen b - zivilrechtliches Maßnahmen 2.5.2. Telefonmarketing 2.5.2.1. Vorbeugung 2.5.2.2. Identität des Anrufers 2.5.2.3. Weiteres Vorgehen a - Widerruf von Geschäften b - Schritte gegen den Anrufer 2.5.2.4. Besondere Formen a Meinungsforschung 2.5.3. Premium-Rate-Dienste 2.5.3.1. Vorbeugung a - Sperre b - Wachsamkeit 2.5.3.2. Identität des Anbieters 2.5.3.3. weiteres Vorgehen 3. Verweise 3.1. Links zum Thema Fax-Werbung 3.2. Links zum Thema Werbung allgemein 3.3. Links zum Thema Telekommunikation 3.4. Links zum Thema Dialer 4. Ein paar Worte zu dieser FAQ 4.1. Danksagungen 4.2. Stand/Änderungen 4.3. Copyright/Impressum 4.4. Das letzte Wort habt Ihr ... :) 1. Allgemeines 1.1. Wozu dient dieses Dokument? Du liest gerade das Infoposting der Newsgruppe de.comm.abuse: dieses 14-tägliche Posting soll eine kleine Einführung in de.comm.abuse bieten und dabei häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions, FAQ) beantworten. Solltest Du über eine Internetseite an dieses Dokument gelangt sein und sollten Dir Begriffe wie "Newsgruppe" oder "Usenet" gar nichts sagen, sei Dir ein Blick auf eine einführende Seite wie <http://www.usenet-abc.de/> empfohlen. 1.2. Was sollte man über de.comm.abuse wissen? 1.2.1. Tagline und Charta | de.comm.abuse Missbraeuchliche Nutzung von Fax, Telefon, SMS etc. | In dieser Gruppe geht es um den Mißbrauch der Kommunikationstechno- | logien. | | On topic ist insbesondere unerwünscht erhaltene Werbung per Fax, SMS, | Telefon, ferner auch per Briefpost. Die Gruppe soll dazu dienen, | Schutzmöglichkeiten aufzuzeigen, beim Ermitteln der Verursacher zu | helfen und Tipps für Gegenmaßnahmen zu geben. | | Off topic sind Diskussionen über die missbräuchliche Nutzung von | speziellen Kommunikationstechnologien, soweit hierfür bereits | speziellere Gruppen existieren. Dies trifft insbesondere auf | Diskussionen über den Mißbrauch von E-Mail, Internet und Usenet zu. 1.2.2. Themenbereiche Wie in der Charta beschrieben sind hier in de.comm.abuse (kurz: dca) sämtliche Diskussionen rund um das Thema "Mißbrauch von Kommunikationstechnologien" willkommen, außer es gibt schon eine andere Gruppe, die sich damit beschäftigt. So sind hier on topic: - Tips zur Vorbeugung oder Abwehr von unerwünschter erhaltener Werbung - Informationen über derzeit umlaufende Werbung (per Fax, SMS, Telefon und per Post o. ä.) - Diskussion über Herkunft dieser Werbung - Hilfestellung zur Vorgehensweise gegen den Verursacher - Diskussionen rund um private Belästigungen via Telefon, SMS usw. - Diskussionen über die Dialerproblematik Off topic sind in de.comm.abuse Diskussionen über Werbung und Belästigungen per E-Mail und in Newsgroups und sonstigen Netzmißbrauch, da es hierfür in de.admin.net-abuse.ALL spezielle Newsgroups gibt: - Postings über E-Mail-Werbung --> de.admin.net-abuse.mail - Postings über Newsgruppen-Spam --> de.admin.net-abuse.news - Postings über sonstigen Netzmißbrauch --> de.admin.net-abuse.misc 1.2.3. Usenet und Umgangsformen Auch wenn es eigentlich nicht mehr extra erwähnt werden müßte, gelten hier natürlich die in de.ALL üblichen Umgangsformen: Was man tun und lassen sollte, ist den Info-Postings der Newsgruppe news:de.newusers.infos zu entnehmen. Zumindest aber solltet Ihr Euch die Netiquette (<http://www.kirchwitz.de/~amk/dni/netiquette>) sowie eine Anleitung zum richtigen Zitieren (<http://learn.to/quote>) durchlesen. 2. Mißbrauch von Telekommunikationsmitteln 2.1. Allgemeines 2.1.1. Darf man mir schreiben/mich anrufen/...? Ist Werbung erlaubt? Natürlich ist es grundsätzlich erlaubt, Dir ein Fax zu senden, Dich anzurufen, Dir eine SMS zu schicken usw. Ebenso ist Werbung grundsätzlich erlaubt, da Werbung ja auch wichtig ist, ein Unternehmen bzw. dessen Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen. Allerdings kannst Du in verschiedenen Situationen bestimmen, daß einzelne Privatpersonen oder Firmen sich nicht mehr bei Dir melden dürfen. Dazu kommen Fälle, in denen eine bestimmte Art der Kontaktaufnahme (Werbung, Belästigungen) auch ohne vorheriges Verbot nicht gestattet ist. 2.1.2. Welche Rechtsvorschriften sind wichtig? a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Dieses Gesetz regelt den Datenschutz in Behörden sowie in Privatunternehmen. Die Rechte, die für Dich daraus resultieren: - man muß Dir Auskunft erteilen, welche Daten man über Dich gespeichert hat. - man muß Dir Auskunft erteilen, warum diese Daten gespeichert wurden. - man muß Dir Auskunft erteilen, woher man diese Daten hat. - man muß Dir Auskunft erteilen, ob und an wen man diese Daten bereits weitergegeben hat. - man muß diese Daten unverzüglich löschen bzw. sperren. - man muß es unterlassen, in Zukunft weitere Daten über Dich zu speichern. - man muß Daten, die bereits an Dritte weitergegeben wurden, sperren lassen. Außerdem hast Du die Möglichkeit, Dich an die zuständige Datenschutzbehörde zu wenden, wenn man Deinen Forderungen nicht nachkommt. b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Dieses Gesetz ist das Kernstück des deutschen Privatrechts. Aus ihm ergibt sich zum Beispiel, daß man Störungen seines Eigentums (etwa durch Einwerfen von Werbereklame in den Briefkasten) nicht dulden muß und dagegen eine Unterlassung erwirken kann (§ 823 Abs. 1 i.V.m. §§ 1004, 903, 862 BGB). c Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Dieses Gesetz trifft Regelungen zu Werbungen, die nicht lauter (=rechtsmäßig) sind. Verstößt Werbung gegen die guten Sitten, kann man eine Unterlassung verlangen und sogar den durch diese Werbung entstandenen Schaden fordern (§ 1 UWG). 2.2. Fax 2.2.1. Vorbeugung a Telefonbucheintrag Die Versender können nur Faxe an Leute schicken, deren Nummer sie haben. Also mußt Du verhindern, daß sie an Deine Nummer kommen. Aber woher kriegt man Deine Nummer? Größtenteils wohl aus den öffentlichen Fernsprechverzeichnissen - mit Hilfe von Telefonbuch-CDs ist es kein Problem, beliebig viele Faxnummern zu exportieren. Daher ist es ratsam, seine Nummer nicht auf solche CD kommen zu lassen: Die Deutsche Telekom zum Beispiel bietet für die öffentlichen Verzeichnisse folgende Eintragmöglichkeiten: - Telefonbuch - Auskunft - elektronische Verzeichnisse (CDs, Internet) Ob Deine Faxnummer in den elektronischen Verzeichnissen eingetragen ist, kannst Du etwa unter <http://www.telefonbuch.de> herausbekommen. Ist sie es, kannst Du Deine Nummer, wenn Du Telekom-Kunde bist, mit einem Anruf bei der 0800 330 62 11 löschen lassen, ansonsten bei Deinem Anbieter. Dann wäre natürlich auch noch möglich, daß man Deine Nummern über Dritte bekommen hat, also von Firmen, denen gegenüber Du Deine Faxnummer angegeben hast. Also ist es ratsam, Deine Faxnummer nur mit Bedacht herauszugeben. Allerdings häufen sich in letzter Zeit Fälle, in denen von irgendjemandem beispielsweise alle MSNs eines ISDN-Anschlusses nacheinander durchgetestet wurden, ob an ihnen ein Faxgerät hängt ... Die Spamer werden also einfallsreicher, weswegen ein Nichteintrag keine absolute Sicherheit bringt. :( b Robinsonliste Es gibt eine sogenannte Robinsonliste. Eine solche Liste hat zunächst für Briefwerbung existiert, danach wurden auch andere Listen gegründet, u. a. eben für Telefaxwerbung. Das System der Robinsonlisten funktioniert folgendermaßen: Du trägst Dich mit Deiner Faxnummer in eine Liste ein. Diese Liste wird an Anbieter von Telefax-Mehrwertdiensten weitergeleitet, von denen Deine Nummer zur Verwertung gesperrt wird. Informieren kannst Du Dich unter <http://www.robinsonliste.de>. Die Frage bleibt jedoch nach dem Sinn, da sich wohl die meisten extensiven Spamer nicht an solchen Projekten beteiligen. Außerdem gibt es von einigen Seiten Bedenken, daß Deine Daten vielleicht in die falschen Hände geraten könnten. c technische Abwehr i. Abweisung von CLIR-Anrufern am Endgerät Zu einer Möglichkeit der technischen Abwehr benötigt man das Leistungsmerkmal CLIP (Calling Line Identification Presentation = Anzeige der Rufnummer bei eingehenden Verbindungen). Der Hintergrund ist der, daß die meisten Fax-Spamer keine Rufnummer übermitteln. Daher bietet sich die Möglichkeit an, daß man alle Faxe abweist, d. h. nicht annimmt, die keine Nummer übermitteln. Hast Du einen ISDN-Anschluß und einen PC mit ISDN-Karte, kannst Du z. B. das Freeware-Tool "Power-ISDN-Monitor" (<http://www.powerisdnmonitor.de>) nutzen. Die Nachteile liegen jedoch auf der Hand: Nicht nur Spamer unterdrücken ihre Nummer sondern auch Privatpersonen - etwa wenn man einen alten Anschluß hat oder grundsätzlich bei einem Nichteintrag. Außerdem muß man neben dem entsprechenden Leistungsmerkmal auch über die passende Hard-/Software verfügen. Zudem wird man nicht um einen ISDN-Anschluß umhinkommen, da es Endgeräte mit den benötigten Features anscheinend nicht in der Analogversion gibt. Für Nutzer von Mailboxsystemen wie etwa der T-Net-Box ist diese Methode wohl auch uninteressant, daß die Faxe ja meistens gar nicht mit den Entgeräten "in Berührung" kommen, bevor sie die Mailbox erreichen. ii. Abweisung von CLIR-Anrufern in der VSt Anrufer ohne CLIP lassen sich allerdings auch schon in der Vermittlungsstelle abweisen. Zumindest bietet die Deutsche Telekom ihren Kunden ein entsprechendes Leistungsmerkmal ("Abweisung unbekannter Anrufer", ISDN: Leist.nr. 61149, Analog: Leist.nr.: 61148) kostenlos an. Allerdings gilt diese Abweisung für den gesamten Anschluß (bei ISDN also für alle MSNs) und ist nicht kurzfristig abschaltbar - so wirst Du also unter Umständen also telefonisch nur noch schwer erreichbar sein ... iii. Selektive Anrufweiterschaltung Seit 1. Februar 2002 bietet die Telekom sowohl für ISDN- als auch Analoganschlüsse die "selektive Anrufweiterschaltung" (ISDN: Leist.nr. 61147; Analog: Leist.nr. 61146). Diese Leistungsmerkmal kostet 1,03 EUR pro Monat und funktioniert ähnlich wie eine Standard-AWS: Du legst auch hier eine Zielrufnummer fest, zu der Anrufer weitergeschaltet werden. Der Unterschied ist allerdings, daß Du festlegen kannst, wer weitergeschaltet wird. Das geschieht, indem Du bis zu 10 Ursprungsbereiche bestimmst: dabei kannst Du Vorwahlen (z. B. 0511/* oder auch nur 09*), Rufnummernblöcke (z. B. 089/1234*) oder auch bestimmte Rufnummern wählen (z. B. 030/7654321). Der entscheidende Unterschied zu ähnlichen Funktionen, die einige Endgeräte anbieten, ist, daß die Vermittlungsstelle auch Anrufer prüfen und entsprechend weiterschalten, die ihre Nummer mittels CLIR unterdrücken. So ist es möglich, daß Du z. B. nachts alle Faxe, die nicht aus Deiner Region stammen, ins Nirwana schickst. Du kannst natürlich auch nur Faxe aus bestimmten Städten, in denen Du die Spam-Herde vermutest, wegleiten. Oder durch läßt nur Faxe von vorher festgelegten Personen durch. Oder ... 2.2.2. Herkunft eines Faxes Es mehrere Merkmale, über die man die Identität eines Absenders herausbekommen kann. a über die CLIP Wie bereits erwähnt gibt es die Möglichkeit, daß bei einer Verbindung zu Dir die Nummer des Absenders übermittelt wird (CLIP). Generell kann man der Echtheit dieser Nummer schon vertrauen, jedoch gibt es die Möglichkeit, dies sei der Vollständigkeit halber erwähnt, die Rufnummernanzeige seitens des Anrufers zu verändern (Dieses Leistungsmerkmal nennt sich "CLIP - No Screening" und wird Anlagenanschlüssen angeboten. Allerdings sieht der Angerufene, sofern das Endgerät dies unterstützt, daß die Nummer nicht ge"screen"t wurde, also vom Anrufer verändert worden sein kann). Achtung: CLIP ist nicht mit der ID-Line (Name, Nummer, Datum, Uhrzeit, Seitenzahl etc.) auf dem Fax zu verwechseln: Letztere kann nämlich nach Belieben vom jeweiligen Versender erstellt und verändert werden. Nun hat man die Nummer des Anrufers und dann? Es ist in Deutschland (anders als etwa in Österreich oder der Schweiz) der Auskunft verboten, einen Teilnehmer nur anhand der Rufnummer zu identifizieren (§ 14 IV TDSV). Ebenso ist es gem. dem BDSG nicht gestatten, eine Telefonbuch-CD mit einer Möglichkeit zur Rückwärtssuche anzubieten ... Jedoch ist der private, nicht-gewerbliche Einsatz solcher Software nicht verboten. So wird z. B. für die Telefonbuch-CD "klickTel" das Zusatztool "RufIdent" im Ausland angeboten, womit man den Anrufer identifizieren kann, allerdings nur, wenn er auch auf der Telefonbuch-CD eingetragen ist. Und dies ist meistens leider nicht der Fall. Wer die Möglichkeit hat, den Namen der Teilnehmer zu bestimmen, sind freilich die Strafverfolgungsbehörden ... b Fangschaltung Es gibt die Möglichkeit, eine Fangschaltung zu beantragen. Für Telekom-Kunden nennt sich das "Identifizieren" (ISDN: "MCID", Leistungsnr. 04091; Analog: Leistungsnr. 18408) und geht mächtig ins Geld: - erster Tag: 10,32 Euro - zweiter bis vierter Tag: je 5,16 Euro - fünfter bis neunter Tag: je 2,58 Euro - ab dem zehnten Tag: je 0,52 Euro Um einen Teilnehmer zu fangen, mußt Du entweder kurz nach Ende der Verbindung eine Tastenkombination drücken oder Du kannst bestimmen, daß Dein Telekommunikationsanbieter die Nummern aller ankommenden Anrufer feststellt. Darauf hin wird man Dir mitteilen, wem der Anschluß gehört - ebenso wird der Anrufer informiert, daß er gefangen wurde (außer es gibt wichtige Gründe dies nicht zu tun). Allerdings bietet eine solche Fangschaltung für denjenigen, der sie einrichtet, ein hohes Mißbrauchspotential - schließlich kann man auf diese Weise die Rufnummernunterdrückung des Anrufers umgehen. Daher mußt Du Deinem Anbieter ein berechtigtes Interesse nachweisen (also etwa massive Belästigungen). Die Rechtsgrundlage bietet § 89 Abs. 2 Nr. 3b TKG. c Auswertung des Faxes i. Rückfaxnummer Oft stehen auf den Fax Vermerke wie "Wenn Sie keine Faxe mehr wollen, faxen Sie an ...". Meist sind es 0180er oder 012er Nummern. 012er Nummern sind recht neu, es handelt sich dabei um "Innovative Dienste" (--> Unified-Messaging). Verwendet werden oft die 01212-Nummern von web.de, für die pro 30 Sekunden Verbindung 6 ct. Gebühren anfallen. ii. beworbene Nummer Oft handelt es sich bei diesen Faxen um Werbung für Premium-Rate-Dienste (0190- bzw. 0900-Nummern) oder für sogenannte Auskunftsdienste (118*). Über die Seite der RegTP (<http://www.regtp.de> -> "Regulierung Telekommunikation" -> "Nummernverwaltung" -> "Premium Rate Dienste" bzw. "Auskunftsdienst") kannst Du Dir eine Liste laden, welchem Betreiber der entsprechende Rufnummernblock (z. B. alle Nummern, die mit 0190 123 anfangen) bzw. die Auskunftsnummer (z. B. 11855) zugewiesen ist. Auf der Seite der RegTP gibt es außerdem eine Liste mit den Kontaktadressen der Betreiber. An diese kannst Du Dich dann wenden, um den Namen des Anbieters dieser Nummer herauszufinden. Beispiel: Ist die Deutsche Telekom der Betreiber, kannst Du bei einer eigens eingerichteten Servicehotline den Anbieter erfragen: 0800 330 1900 für Nummer 0190-1 bis 0190-9 0800 330 0900 für Nummer 0190-0* und 0900* iii. beworbene Internetseite Manchmal wird eine Internetseite angegeben. Du kannst relativ einfach herausfinden, auf wen diese Seite gemeldet ist, etwa über <http://www.iks-jena.de/cgi-bin/whois/> oder <http://samspade.org/t/>. 2.2.3. Weiteres Vorgehen a Schreiben an Anbieter Wenn Du nun den Absender des Faxes kennst, kannst Du Dich an ihn wenden, und ihn zur Unterlassung auffordern und außerdem erfragen, wo er Deine Daten her hat, wie das im Abschnitt 2.1.2. beschrieben wurde. Da solche Schreiben ja immer gleich sind, ist es empfehlenswert sich eine Vorlage anzufertigen oder sich solche eine Vorlage zu besorgen. Empfehlenswert ist beispielsweise "Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen" ("T5F": <http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/>). b gerichtliche Schritte Deine in Abschnitt 2.1.2. erwähnten Rechte kannst Du natürlich auch gerichtlich durchsetzen ... bzw. durchzusetzen versuchen, denn Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche. Wer den gerichtlichen Weg wählt, sollte sich bewußt sein, daß er damit auch ein finanzielles Risiko eingeht. Sollte Dich das aber nicht abschrecken, wäre eine Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert, damit er Dir das weitere Vorgehen erklären kann. c Datenschutzbehörde Sollte der Anbieter auf Dein Schreiben nicht reagieren oder hast Du den Anbieter nicht ermitteln können, kannst Du Dich an die jeweilige Datenschutzbehörde wenden. Diese wirkt dann auf den Anbieter ein bzw. versucht ihn für Dich ermittelt. Wer zuständig ist, hängt vom Sitz des Anbieters ab. Welches die zuständige Datenschutzbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Manchmal ist der Landkreis zuständig, der Landesdatenschutzbeauftragte selbst oder etwa das Innenministerium. d Verbraucherzentrale etc. Zudem gibt es für Dich noch die Möglichkeit, Dich an eine Verbraucherzentrale bzw. eine Organisation wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zu wenden. Diese haben die Möglichkeit, den Faxversender wegen bestimmter Gesetzesverstöße (hier: § 1 UWG) abzumahnen. Deine örtliche Verbraucherzentrale findest Du im Telefonbuch. Die Wettbewerbszentrale ist im Internet unter <http://www.wettbewerbszentrale.de> zu erreichen - dort bietet man Dir auch eine Online-Beschwerdestelle unter <http://212.79.56.164/wbz/beschwerde.asp> an. 2.3. SMS 2.3.1. Vorbeugung a Telefonbucheintrag Ähnlich wie bei den Faxnummern werden auch hier die Mobilfunknummern gelegentlich aus den Telefonbüchern exportiert - besonders wenn die Werbe-SMS Dich persönlich mit Namen anspricht. Lösungsansatz ist hierbei der gleiche wie der im Abschnitt 2.2.1a erwähnte. Es sei aber erwähnt, daß viele Werbe-SMS einfach auf "gut Glück" verschickt werden - als man probiert z. B. alle Nummern von 0170 2000000 bis 0170 2099999 durch. b Robinsonliste Es gibt mittlerweile auch eine SMS-Robinsonliste (siehe 2.2.1b). Eintragen kann man sich über die Seite <http://www.robinsonliste.de>. Die bei der Fax-Robinsonliste gemachten Bemerkungen gelten auch hier. 2.3.2. Herkunft der SMS a Absendernummer Die Absendernummer der SMS ist relativ nichtssagend, da sie frei wählbar ist. Auch mit der Nummer der SMS-Zentrale kann man (bzw. kannst Du) wohl nicht viel anfangen. b Auswertung der SMS Die Art und Weise, wie Du anhand von beworbenen Nummern oder Internetseite den Absender herausbekommen kannst, ist die gleiche wie bei den Werbefaxen (--> 2.2.2c). 2.3.3. Weiteres Vorgehen 2.3.3.1. Werbe-SMS Auch das Vorgehen gegen die Versender von ungewollten SMS ist gleich dem gegen die Faxversender (--> 2.2.3). 2.3.3.2. Junk-SMS Falls sich jemand einen Scherz macht, und Dich über ein Webportal mit sinnlosen SMS bombardiert, kannst Du Dich von diesem Anbieter auf eine "Black List" setzen lassen - das bewirkt, daß Dir von dort aus niemand mehr Nachrichten verschicken kann. Wie das geht, ist meist auf deren Internetseite beschrieben, ansonsten wende Dich einfach per E-Mail an den Anbieter direkt. 2.3.4. Besondere Formen a Hotelgutscheine Häufige Form von SMS-Werbung sind die Hotelgutscheine. Dabei werden Nachrichten verschickt wie etwa: | Für Sie wurde ein HOTELGUTSCHEIN hinterlegt! Infos unter 0180-5****** Entgegen eines Gerüchtes wird man nicht automatisch auf eine 0190-Nummer weitergeleitet wodurch /für Dich/ Unsummen an Telefongebühren entstehen - das ist technisch auch gar nicht möglich. Ein Anruf bei einer 01805-Nummer kostet aus dem Festnetz der DTAG 12 ct/Min., mehr nicht. Der Sinn dieser SMS liegt eher darin, Dich mit einem Hotelgutschein zu einem Zeitschriftenabo, einer Reise zu locken. 2.4. Briefpost/Postwurf 2.4.1. persönlich adressierte Sendungen 2.4.1.1. Vorbeugung a Telefonbucheintrag Auch hier besteht die Möglichkeit, daß man Deine Adresse aus von einer Telefonbuch-CD exportiert hat. In dem Fall wären die im Abschnitt 2.2.1a genannten Schritte (statt auf die Faxnummer) auf Deine Straßenangaben anzuwenden. Möglich ist allerdings auch, daß man Deine Anschrift von Adresshändlern hat, die diese wiederum z. B. von Deinem Telekommunikationsanbieter bezogen haben - dazu hättest Du einfach nur ein Kreuzchen auf Deinem Vertrag machen müssen. Um sicher zu gehen, kannst Du Deinen TK-Anbieter anschreiben und um Stellungnahme bitten. Einen Vordruck findest Du etwa unter <http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/6_2.htm>. b Robinsonliste Im Gegensatz zu den Zweifeln, die gegenüber den anderen Robinsonlisten (für Fax, E-Mail, SMS; -> 2.2.1b) gibt, hat sich die Robinsonliste der DDV für Briefpost etabliert. Eine Eintragung ist sinnvoll. Näheres unter <http://www.robinsonliste.de/> 2.4.1.2. Herkunft des Briefes Das läßt sich schnell beantworten: Die Antwortadresse ist wohl irgendwo auf dem Brief angegeben. :) 2.4.1.3. Weiteres Vorgehen a Annahmeverweigerung Bevor Du einen Werbebrief in die Mülltonne wirfst, ist es allemal besser, ihn dem Absender wieder zurückzuschicken. Dies geht einfach, indem Du Deine Adresse durchstreichst und den Brief ungeöffnet (!) mit dem Vermerk "Annahme verweigert" in den nächsten Briefkasten einwirfst. Zum Sinn der Annahmeverweigerung: Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Standardbriefen oder Massendrucksachen (sog. "Infopost"). Standardbriefe werden dem Absender wieder zurückgeschickt - bei Infopost kommt es darauf an: Sie wird fast immer vereinbarungsgemäß von der Deutschen Post bei Nichtzustellbarkeit vernichtet, es sei denn auf dem Brief ist eine Vorausverfügung vermerkt. Beispiele: - Falls unzustellbar, zurück! - Wenn Empfänger verzogen, nachsenden! Anschriftenberichtigungskarte mit neuer Anschrift! Auch wenn die DPAG die zurückgeschickte Infopost vernichtet, kannst Du natürlich den Standpunkt vertreten, daß Du für unerwünschte Werbung nicht auch noch die Entsorgungskosten tragen solltest und daß die Kosten hierfür (indirekt über das Porto) besser vom Versender getragen werden sollten ... b Rücksendung über Rückumschlag In vielen Werbebriefen liegt ein Rückumschlag bei - nutze diesen Umschlag und stopfe dort das ganze Material rein, das Dir der Werber geschickt hat. Zukleben und ab in den nächsten Briefkasten. So kriegt der Absender seine Werbung auf jeden Fall zurück - und da ihm das Öffnen und Bearbeiten Zeit und Geld kostet, wird er Dich wohl von seiner Mailingliste streichen. Natürlich kannst Du beispielsweise noch einen T5F beifügen. Dabei mußt Du diesen Rückumschlag nicht frankieren, wenn über der Anschrift der Vermerk "Antwort" steht: ein solcher Vermerk führt dazu, daß der Empfänger neben dem anfallenden Porto für den Brief nur ein geringeres "Straf"porto bezahlen muß. Allerdings muß er dann diesen Brief auch annehmen. Was in dem Frankierfeld steht (ob nun "Entgelt zahlt Empfänger" oder "Bitte ausreichend freimachen" oder "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand") ist nur eine mehr oder weniger freundliche Bitte. Von dem "Trick", das Wort Antwort durchzustreichen, um den Empfänger durch ein höheres Porto wirtschaftlich zu schaden, ist eher abzuraten, da er in diesem Fall auch die Annahme des Briefes verweigern könnte. c Weitere Möglichkeiten Die weiteren Möglichkeiten zum Vorgehen gegen die Versender von ungewollten Briefpost entsprechen denen zum Vorgehen gegen die Faxversender (--> 2.2.3). 2.4.1.4. Besondere Formen a AOL Jeder hat bestimmt schon einmal von America Online eine CD mit deren Zugangssoftware bekommen. Entsprechend beschäftigen sich auch regelmäßig in de.comm.abuse einige Leute mit diesem Internetanbieter. Dabei wurden bisher folgende Erkenntnisse zusammengetragen: AOL verschickt seine Werbung anscheinend nicht selbst, sondern beauftragt mehrere externe Adresshändler - dabei kommt der Provider mit Deinen Daten gar nicht in Kontakt. Willst Du Dich nun an den entsprechenden Adresshändler wenden, um ihm beispielsweise einen T5F zu schicken, mußt Du AOL erst den sogenannten "Promocode", der sich neben der Anschrift auf der Werbesendung befindet, mitteilen. Anhand dieses individuellen Codes kann America Online den Adresshändler identifizieren und Dir dessen Kontaktadresse mitteilen. Wer darüber nachdenkt, was man statt Zurück-zum-Absender und Ab-in-den-Müll noch mit den AOL-CDs machen kann, kann sich vielleicht auf folgenden Seiten ein paar Anregungen besorgen: - <http://www.nomoreaolcds.org> - <http://www.chez.com/amiel/boom/cd.html> - <http://www.earthplaza.com/aoldisks/> - <http://www.netcomuk.co.uk/~wwl/cdzap.html> Besonders letzteres sei aber nicht zum Nachahmen empfohlen ... ;-) b Gewinnversprechungen Eine häufige Form von Briefwerbung sind Gewinnzusagen: man vermittelt Dir den Eindruck, Du hättest bei einem Preisausschreiben mehrere Tausend Euro gewonnen und müßtest nur noch irgendetwas aus dem beiliegenden Prospekt bestellen, um an Deinen Gewinn heranzukommen. Wenn Du Dir den Brief genau durchliest, stellst Du vielleicht fest, daß Du mit der Bestellung doch noch nicht gewonnen hast, sondern nur in die nächste Spielrunde kommst und Deine Chancen auf einen Gewinn wahrst o. ä. ... Selbst wenn Du eine solche Formulierung nicht entdeckst: einen Gewinn wird man Dir ganz bestimmt nicht auszahlen. Gehe davon aus, daß es sich um Bauernfängerei handelt und laß die Finger davon. Es sei aber erwähnt, daß es seit Mitte 2000 eine Vorschrift gibt, nach der Du einen Anspruch auf den Dir zusagten Gewinn hast (§ 661a BGB). Dazu genügt es sogar schon, daß man den Anschein erweckt, Du hättest gewonnen. Jedoch wird man von einem Anspruch alleine nicht reich, man muß ihn zunächst einmal durchsetzen - und daran wird es scheitern: bevor Du Dein Geld einklagen kannst, mußt Du herausfinden, wer hinter der Gewinnversprechung steckt - das sind meistens Briefkastenfirmen im Ausland. Selbst wenn Du den Verantwortlichen ausfindig machst und einen Titel gegen ihn erwirkst, wäre es möglich, daß die Firma inzwischen pleite ist, und Du trotz gewonnenen Prozesses auf den Kosten (Deine Anwaltskosten und die Gerichtskosten) sitzen bleibst. Sinnvoll wäre ein gerichtliches Durchsetzen Deines Anspruches allenfalls, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die auch für solche Fälle sämtliche Kosten übernimmt ... 2.4.2. Postwurfsendungen 2.4.2.1. Vorbeugung Abhilfe gegen Prospekte sollte schon ein Auskleber "Keine Werbung einwerfen" schaffen. Einen solchen Aufkleber gibt es wohl in den meisten Zeitschriftengeschäften oder beim DDV unter Tel. (06 11) 9 77 93-30. Wenn Du auch etwas gegen den Empfang von kostenlosen Wochenzeitungen machen möchtest, hilft dieser Aufkleber nicht - dazu mußt Du dann an Deinem Briefkasten einen expliziten Vermerk anbringen, daß Du einer Lieferung widersprichst ("Keinen Wochenspiegel einwerfen" o. ä.). 2.4.2.2. Herkunft der Sendung Auch hier ist die Antwort wieder schnell gegeben: Der Absender ist meist angegeben (bei Zeitungen im Impressum). 2.4.2.3. Weiteres Vorgehen Hier ist die Lage anders als in den vorherigen Fallen: Datenschutzgesetze kommen nicht mehr zur Anwendung. Du kannst allerdings einen Unterlassungsanspruch nach dem BGB gelten machen, was der Bundesgerichtshof in einer seiner Entscheidungen auch grundsätzlich bejaht hat. Fordere den Urheber der Werbung auf, Dich künftig mit seiner Werbung zu verschonen - am besten mit Hinweis auf das BGH-Urteil. Das könnte sich dann etwa so anhören: | Ihre Mißachtung meiner Forderung, keine Werbung einzuwerfen, gilt i. S. | v. §§ 1004, 903 BGB als Beeinträchtigung, wodurch sich für mich gegen | Sie ein Unterlassungsanspruch ergibt. Diesen Anspruch hat der BGH mit | einer Entscheidung vom 20. Dezember 1988 in einem ähnlich gearteten | Fall grundsätzlich bestätigt (Aktenzeichen VI ZR 182/88). 2.5. Telefon 2.5.1. private Belästigungen Manche Menschen finden Gefallen daran, z. T. wildfremde Personen mit nächtlichen Anrufen um den Schlaf zu bringen, sie am Telefon zu beleidigen oder gar sexuell zu belästigen. 2.5.1.1. Vorbeugung Um sich davor zu schützen, gibt es einige wirkungsvolle Vorbeugungsmaßnahmen. Allerdings sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Du es mit ihnen nicht nur Übeltätern schwierig machst, an Dich heranzutreten, sondern es auch Freunden und Verwandten erschwerst, Dich in einem Notfall zu erreichen. Daher solltest Du über folgende Möglichkeiten nur nachdenken, wenn Du wirklich der Gefahr von Telefonterror ausgesetzt bist. a Telefonbucheintrag Ein wirksames Mittel sich vor Belästigungen zu schützen, ist es, seine Nummer möglichst geheim zu halten. Dazu gehört es, seine Nummer, wie in Abschnitt 2.2.1a beschrieben, in keine Fernsprechverzeichnisse eintragen zu lassen. Zudem sollte man sie nur an vertrauenswürdige Freunde weitergeben und darauf verzichten, sie gegenüber Firmen oder sonstigen Organisationen anzugeben. b Rufnummernwechsel Bist Du schon Opfer von Telefonterror, ist es möglich sich (gegen Entgelt: bei der DTAG für 51,57 EUR) eine neue Nummer zuteilen zu lassen. Wie das funktioniert, verrät Dir Deine Telefonanbieter - bei der Deutschen Telekom etwa unter 0800 330 1000. Bist Du ISDN-Kunde, hast Du es natürlich einfacher: in der Regel stehen Dir mehere MSNs zur Verfügung - bei der Telekom beispielsweise zehn Stück. Wirst Du nun auf einer MSN belästigt, weist Du einfach keinem Endgerät mehr diese Nummer zu und verwendest eine andere Nummer ... oder kündigst einfach diese MSN. c technische Abwehr i. CLIR Wie in Abschnitt 2.2.1c beschrieben, gibt es die Möglichkeit, alle Anrufe ohne Rufnummernübermittlung abzuweisen - die meisten Terroranrufer machen wohl von der Rufnummernunterdrückung (CLIR) Gebrauch, um möglichst anonym zu bleiben. Mit der Abweisung dieser CLIR-Anrufer dürfte man wohl Ruhe haben ... (Ebenso kann man bei einigen Geräten auch nur vorher festgelegte Anrufer durchlassen.) Neben der Abweisung solcher Anrufer im Endgerät (also etwa über die Telefonanlage, falls diese eine solche Funktion unterstützt), erweist sich im Fall telefonischer Belästigungen eine generelle Abweisung aller CLIR-Anrufer über die Vermittlungsstelle (--> 2.2.1c ii) als einfachste Möglichkeit. ii. selektive Anrufweiterschaltung Besonders interessant ist auch die bereits erwähnte selektive Anrufweiterschaltung (--> 2.2.1c iii): mit ihr kann Du vorher festgelegte Anrufer von Deinem Anschluß wegleiten oder nur bestimmte (vertrauenswürdige) Personen zu einer gesonderten MSN hinleiten. iii. Zusatzboxen Desweiteren gibt es Zusatzboxen, die man zwischen Telefondose und Telefon schaltet: dieses Gerät nimmt alle Anrufe entgegen, schaltet aber nur die Anrufer auf Dein Telefon, die sich mittels einer Geheimzahl (die Du ihnen vorher gegeben hast) identifizieren können. Wer diese "VIP-PIN" nicht hat, wird abgewiesen. Ein entsprechendes Gerät ist beispielsweise der "Cody-Man" ... Solltest Du solche Zusatzboxen im Fachhandel nicht mehr finden, wirst Du bestimmt auf dem Gebrauchtmarkt (eBay & Co.) fündig. iv. Anrufbeantworter Einen ähnlichen Effekt wie die zuvor genannte Zusatzbox hat u. U. schon ein einfacher Anrufbeantworter: Laß einfach Deinen AB jedes Gespräch entgegennehmen und warte ab, wer sich meldet. Ist es ein Freund, nimm das Gespräch entgegen - ein Belästiger wird sicherlich vorher auflegen. Nicht zu verachten sei aber dennoch die Dummheit mancher Anrufer: einige haben sicherlich keine Scheu, Deinen Anrufbeantworter mit ihren Belästigungen zu besprechen. Dabei vergessen sie, daß solche Aufnahmen selbstverständlich von Gerichten als Beweismittel gewertet werden. Solltest Du keinen Anrufbeantworter haben, dann könnte evtl. auch nützlich sein, alle Anrufer mittels AWS auf eine Mailbox zu schalten. Dazu würde sich die T-Net-Box anbieten, da diese evtl. schon in Deinem Telefonpaket enthalten ist. Nähere Infos zur T-Net-Box findest Du sehr übersichtlich in der TeleFAQ von Andreas Schael unter <http://www.asberlin.de/>. d Trillerpfeife Oft empfohlen: die Trillerpfeife, um den Anrufer zu schocken ... :) 2.5.1.2. Identität des Anrufers a über die CLIP Ein technisch weniger versierter Anrufer könnte sich natürlich nicht im Klaren darüber sein, daß seine Nummer evtl. übertragen wird. Hast Du eine Rufnummernanzeige und das entsprechende Leistungsmerkmal (CLIP), siehst Du evtl. die Nummer des Anrufers. Wie in Punkt 2.2.2a beschrieben, darf man Dir nicht Auskunft darüber geben, wem diese Nummer gehört. Für die Polizei oder die Staatsanwaltschaft stellt das allerdings kein Problem dar ... b Fangschaltung Du kannst versuchen, einen häufig anrufenden Belästiger mittels einer Fangschaltung zu identifizieren. Näheres siehe 2.2.2b. c über die Strafverfolgungsbehörden Du kannst die Arbeit, den Anrufer zu identifizieren, auch der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft überlassen. Erläuterung dazu findest Du in Punkt 2.5.1.3a. 2.5.1.3. Weiteres Vorgehen a strafrechtliche Maßnahmen Wenn es Dir als angebracht erscheint, kann Du natürlich auch Strafanzeige erstatten: Je nach Art des Telefonterror kann etwa der Straftatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) oder der Beleidigung (§ 185 StGB) erfüllt sein. Wenn es sich um sexuelle Belästigungen dreht und der Anrufer auch schon Deine Kinder bedrängt hat, kann es sogar ein Fall von sexuellem Kindesmißbrauch (§ 176 StGB) sein. Eine Anzeige kannst Du schriftlich oder mündlich bei der nächsten Polizeistelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstatten. Das nähere wird man Dir dort erklären Wenn Du nicht weißt, wer Dich belästigt, gibt es die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Das erspart Dir die Mühe, selbst den Verursache herauszufinden. b zivilrechtliches Maßnahmen Um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können, mußt Du erst einmal wissen, von wem die Belästigungen ausgehen - eine "Klage gegen Unbekannt" ist hier natürlich nicht möglich. :) Wenn Du weißt, wer der Missetäter ist, kannst Du von ihm Unterlassung verlangen. Ergeht ein Unterlassungsurteil und er verstößt dagegen, zieht das für ihn empfindliche Strafen mit sich. Außerdem kannst Du Dir von ihm Deinen Schaden ersetzen lassen (Kosten für die Fangschaltung, evtl. Arztkosten etc.) und u. U. Schmerzensgeld fordern. Zahlt er nicht freiwillig, steht Dir auch hier den Weg über das Gericht frei. Aber auch hier sei wieder darauf hingewiesen, daß Du Dich lieber von einem Anwalt beraten lassen solltest, bevor Du Klage einreichst oder ähnliches. 2.5.2. Telefonmarketing 2.5.2.1. Vorbeugung Auch hier gelten die zu Beginn in Punkt 2.2.1 genannten Hinweise wieder entsprechend. 2.5.2.2. Identität des Anrufers Viele Anrufer nennen nicht gleich ihren Namen - wenn Du nun verärgert reagierst und wutschnaubend fragst, wer er denn überhaupt ist, werden die meisten Vertreter wohl einfach auflegen. Du kannst natürlich versuchen, Interesse vorzutäuschen, um den Anrufer so dazu zu bringen, seine Identität preiszugeben - auf diese Weise hättest Du einen Angriffspunkt für Dein weiteres Vorgehen. Aber Vorsicht: Auch mündliche Verträge sind grundsätzlich bindend! Auch ohne Unterschrift kann man ein Zeitschriftenabo abschließen oder ein Reise buchen ... Und wenn Du dem Anrufer Deine Kontonummer verrätst oder mit ihm über das Alter Deiner Kinder plauderst, kann das vor Gericht als Beweis für einen Vertragsschluß ausreichen. Also komm nicht auf dumme Gedanken. Sinnvoll ist es auch ein Gesprächsprotokoll zu erstellen, also möglichst genau den Gesprächsverlauf mitzuschreiben: Der Anrufer wird bei jedem Werbekunden wohl die gleichen Argumente vorbringen und sein Gespräch immer gleich aufbauen. Durch eine möglichst genaue Mitschrift läßt sich evtl. der Anrufer identifizieren bzw. es lassen sich andere Betroffenen finden. Keinesfalls sollest Du allerdings das Telefongespräch einfach so mitschneiden! Damit verletzt Du die Vertraulichkeit des Wortes, was in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird (§ 201 StGB). 2.5.2.3. Weiteres Vorgehen a Widerruf von Geschäften Falls Du Dich hast überrumpeln lassen, irgendetwas zu kaufen, und Dich hinterher darüber ärgerst - keine Sorge: Du hast ein Widerrufsrecht. Zum einen nach den Haustürvorschriften im BGB (§ 312), zum anderen, da es sich um ein Fernabsatzgesetz handelt (§§ 312b ff. BGB). b Schritte gegen den Anrufer Die Rechtslage bei unerwünschten Werbeanrufen gegenüber Privatpersonen ("Kaltakquise") ist analog zu der bei unerwünschten Werbefaxen: sie sind jeweils nicht zulässig. Die Maßnahmen, die Du einleiten kannst, sind also auch entsprechend gleich, siehe Abschnitt 2.2.3. 2.5.2.4. Besondere Formen a Meinungsforschung Meinungsforschungsinstitute haben eine besondere Stellung in der Rechtssprechung: hier ist es auch erlaubt, Deine Nummer zufällig aus dem Telefonbuch herauszusuchen und Dich anzurufen, ohne daß Du vorher zugestimmt hast. 2.5.3. Premium-Rate-Dienste Bei den sogenannten Premium-Rate-Diensten (0190-/0900-Hotlines) zahlst Du das Entgelt für eine Dienstleistung über Deine Telefonrechnung. Auf diese Weise kannst Du z. B. den Support für Deine neue Grafikkarte bezahlen oder auch einen der Services, die nach Mitternacht im Fernsehen beworben werden ... Diese 0190-Nummern (bald: 0900-Nummern) bieten so natürlich für beide Seiten gewissen Vorteile. Allerdings läßt sich dieses System leider auch mißbrauchen: unehrliche Anbieter versuchen, Leute dazuzubringen, ihre 0190-Nummer anzurufen, entweder ohne daß diese die Kosten für den Anruf kennen oder indem man sie mit fingierten Gründen zum Anruf bewegt. 2.5.3.1. Vorbeugung a Sperre Das Einfachste ist es natürlich, dafür zu sorgen, daß von Deinem Anschluß aus niemand eine 0190-Nummer anrufen kann. Das kannst Du zum einen durch eine Sperre im Endgerät bewirken - allerdings kann man diese leicht (durch Austausch des Telefons z. B.) umgehen. Sicherer ist da schon die Sperre über die Vermittlungsstelle: die Telekom z. B. richtet Dir für einmalig 7,73 EUR eine solche Sperre ein. b Wachsamkeit Aber auch mit etwas Aufmerksamkeit kannst Du viel bewirken. Oft versucht man, es dem Anruf schwer zu machen, eine 0190-Nummer als solche zu erkennen, indem man z. B. die Carriervorwahl der Telekom (01033) voransetzt oder die Nummer etwas umgruppiert: aus (01 90) 88 88 88 kann man mit etwas Phantasie 01 03301 90888888, (0103) 3 01 90 88 88 88 oder ähnliches machen, obwohl es immer die gleiche Nummer mit den gleichen Gebühren bleibt. Auch wenn Dich jemand um einen Rückruf bei einer 0190-Nummer bittet, solltest Du Dir das zweimal überlegen - besonders wenn es sich dabei um einen Unbekannten handelt, der Dir eine Nachricht in Deinem Briefkasten oder eine Mitteilung auf Deinem Anrufbeantworter hinterlassen hat. Warte im Zweifelsfall ab, daß sich die Person bei Dir meldet! 2.5.3.2. Identität des Anbieters Die Identität eines Anbieters kann man leicht über den Betreiber der Nummer herausfinden. Die Vorgehensweise ist dabei die gleiche wie bei der Identifikation von Werbefaxern (--> 2.2.2 c ii). 2.5.3.3. weiteres Vorgehen Ein Ansprechpartner in solchen Täuschungsfällen ist Deine Verbraucherzentrale oder ein Wettbewerbsverein (siehe auch 2.2.3 d). Diese können den Anbieter abmahnen, beispielsweise wenn die Telefongebühren für den Anruf bei der 0190-Nummer nicht angegeben worden sind. Wenn Du den Verdacht hast, daß es sich um Betrug handelt, kannst Du natürlich auch Strafanzeige bei einer Polizeistelle, der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht stellen. 3. Verweise 3.1. Links zum Thema Fax-Werbung - Telefax-Rechtsprechung (RA Pietsch & Krapf): <http://www.lawyer-pietsch.de/online/telefax.htm> - Fax und Recht - eine unendliche Geschichte (JurPC): <http://www.jurpc.de/aufsatz/19980023.htm> 3.2. Links zum Thema Werbung allgemein - Sammlungen von Rufnummer (Mehrwertsdienste) und den dahinter steckenden Anbietern: <http://www.tarif-express.de/magazin/index.html> <http://www.optimasoftware.de/werbefaxe.htm> - Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen (TFFFFF oder T5F): <http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/> - Framstags freundlichem Folterfragebogen im Original: <http://www.ulm.ccc.de/chaos-seminar/spam/spam-bsdg-aufforderung.html> - Infos zum Thema Direktmarketing: <http://www.info-direktmarketing.de> - Infos zu den Robinsonlisten: <http://www.robinsonlist.de> - Infos zur Briefpost-Robinsonliste des DDV: <http://www.ddv.de/service/faq_348.html> - Infos zum Thema Adressenhandel und Werbung: <http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/inhalt6.htm> 3.3. Links zum Thema Telekommunikation - Ausführliche Infos zu den Telekom-Leistungsmerkmalen und -Preisen, sowie den Schutz-Möglichkeiten durch Selektive Anrufweiterschaltung, T-NetBox, Anschluss-Sperren, CLIP/CLIR u.a. bei Andreas Schael: <http://www.asberlin.de/> 3.4. Links zum Thema Dialer - Dialer-FAQ: <http://www.hipology.de/usenet/dialerfaq> - Allgemeines: <http://www.dialerhilfe.de> <http://www.dialerschutz.de> - Rechtliches: <http://www.dialerundrecht.de> - Weitere Infos und Schutzsoftware ("YAW"): <http://www.trojaner-info.de> 4. Ein paar Worte zu dieser FAQ 4.1. Danksagungen Dank gilt jedem, der sich an der Erstellung dieses Dokumentes beteiligt hat, insbesondere Albert Krusbersky, Andreas Schael Bernd Sluka, Caspar Clemens Mierau, Christoph Garbers, Daniel Schall, Harald Effenberg, Jens Müller, Karsten Peters Lutz Illigen, Rainer Zocholl, Sebastian Kuhnert, Ulf Schape und allen, die vergessen worden sind. *g* 4.2. Stand/Änderungen Diese Fassung wurde zuletzt geändert am: 2002-08-18 (Version 1.007) Seit der letzten Fassung wurden folgende Änderungen vorgenommen: - 2.4.1.4.b neu 4.3. Copyright/Impressum Diese FAQ dürft Ihr gerne (ganz oder auszugsweise) auf Eurer Internetseite veröffentlichen oder in sonstiger Form verbreiten. Vorraussetzung ist allerdings, daß dafür kein Entgelt verlangt wird und daß der Auszug mit einer entsprechenden Quellenangabe ausgestattet ist. Über einen kurzen Hinweis, daß Ihr die FAQ verwendet, würde sich der Maintainer trotzdem freuen. :) Ein Impressum für dieses Dokument (also für diese FAQ; nicht jedoch für Angebote, die diese FAQ eingebunden haben) findet Ihr unter <http://www.kh80.de/impressum.html>. 4.4. Das letzte Wort habt Ihr ... :) Verbesserungsvorschläge, Kritik oder auch Lob könnt Ihr gerne als Followup nach de.comm.abuse posten. Wenn Ihr lieber eine E-Mail schreiben möchtet, schickt diese an den Maintainer dieser FAQ: Karsten Huppert <faq@kh80.de>. 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Last Update March 27 2014 @ 02:11 PM
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