Search the FAQ Archives

3 - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M
N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
faqs.org - Internet FAQ Archives

<2002-08-18> Missbraeuchliche Nutzung von Fax, Telefon, SMS etc. (de.comm.abuse-FAQ)


[ Usenet FAQs | Web FAQs | Documents | RFC Index | Property taxes ]
archive-name: de/comm/abuse/faq
posting-frequency: every two weeks
URL: http://faq.kh80.de/dca/
URL: http://www.faqs.org/faqs/de/comm/abuse/faq/

See reader questions & answers on this topic! - Help others by sharing your knowledge
   ####################################################
   #   Änderungen seit der letzten Fassung:           #
   #                                                  #
   # - 2.4.1.4.b    neu                               #
   #                                                  #
   ####################################################



             Häufig gestellte Fragen über die
             ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    missbräuchliche Nutzung von Fax, Telefon, SMS etc.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
                 [FAQ zu de.comm.abuse]
                 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Inhalt


1.           Allgemeines
1.1.         Wozu dient dieses Dokument?
1.2.         Was sollte man über de.comm.abuse wissen?
1.2.1.       Tagline und Charta
1.2.2.       Themenbereiche
1.2.3.       Usenet und Umgangsformen

2.           Mißbrauch von Telekommunikationsmitteln

2.1.         Allgemeines
2.1.1.       Darf man mir schreiben/mich anrufen/...? Ist Werbung
             erlaubt?
2.1.2.       Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
 a            - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
 b            - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
 c            - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

2.2.         Fax
2.2.1.       Vorbeugung
 a            - Telefonbucheintrag
 b            - Robinsonliste
 c            - technische Abwehr
 c i.         - Abweisung von CLIR-Anrufern am Endgerät
 c ii.        - Abweisung von CLIR-Anrufern in der VSt
 c iii.       - Selektive Anrufweiterschaltung
2.2.2.       Herkunft eines Faxes
 a            - über die CLIP
 b            - Fangschaltung
 c            - Auswertung des Faxes
 c i.         - Rückfaxnummer
 c ii.        - beworbene Nummer
 c iii.       - beworbene Internetseite
2.2.3.       Weiteres Vorgehen
 a            - Schreiben an Anbieter
 b            - gerichtliche Schritte
 c            - Datenschutzbehörde
 d            - Verbraucherzentrale etc.

2.3.         SMS
2.3.1.       Vorbeugung
 a            - Telefonbucheintrag
 b            - Robinsonliste
2.3.2.       Herkunft der SMS
 a            - Absendernummer
 b            - Auswertung der SMS
2.3.3.       Weiteres Vorgehen
2.3.3.1.     Werbe-SMS
2.3.3.2.     Junk-SMS
2.3.4.       Besondere Formen
 a            - Hotelgutscheine

2.4.         Briefpost/Postwurf

2.4.1.       persönlich adressierte Sendungen
2.4.1.1.     Vorbeugung
 a            - Telefonbucheintrag
 b            - Robinsonliste
2.4.1.2.     Herkunft des Briefes
2.4.1.3.     Weiteres Vorgehen
 a            - Annahmeverweigerung
 b            - Rücksendung über Rückumschlag
 c            - Weitere Möglichkeiten
2.4.1.4.     Besondere Formen
 a            - AOL
 b            - Gewinnversprechungen

2.4.2.       Postwurfsendungen
2.4.2.1.     Vorbeugung
2.4.2.2.     Herkunft der Sendung
2.4.2.3.     Weiteres Vorgehen

2.5.         Telefon

2.5.1.       private Belästigungen
2.5.1.1.     Vorbeugung
 a            - Telefonbucheintrag
 b            - technische Abwehr
 b i.         - CLIR
 b ii.        - selektive Anrufweiterschaltung
 b iii.       - Zusatzboxen
 b iv.        - Anrufbeantworter
 c            - Trillerpfeife
2.5.1.2.     Identität des Anrufers
 a            - über die CLIP
 b            - Fangschaltung
 c            - über die Strafverfolgungsbehörden
2.5.1.3.     Weiteres Vorgehen
 a            - strafrechtliche Maßnahmen
 b            - zivilrechtliches Maßnahmen

2.5.2.       Telefonmarketing
2.5.2.1.     Vorbeugung
2.5.2.2.     Identität des Anrufers
2.5.2.3.     Weiteres Vorgehen
 a            - Widerruf von Geschäften
 b            - Schritte gegen den Anrufer
2.5.2.4.     Besondere Formen
a            Meinungsforschung
2.5.3.       Premium-Rate-Dienste
2.5.3.1.     Vorbeugung
 a            - Sperre
 b            - Wachsamkeit
2.5.3.2.     Identität des Anbieters
2.5.3.3.     weiteres Vorgehen


3.           Verweise
3.1.         Links zum Thema Fax-Werbung
3.2.         Links zum Thema Werbung allgemein
3.3.         Links zum Thema Telekommunikation
3.4.         Links zum Thema Dialer

4.           Ein paar Worte zu dieser FAQ
4.1.         Danksagungen
4.2.         Stand/Änderungen
4.3.         Copyright/Impressum
4.4.         Das letzte Wort habt Ihr ... :)





1.           Allgemeines

1.1.         Wozu dient dieses Dokument?

Du liest gerade das Infoposting der Newsgruppe de.comm.abuse: dieses
14-tägliche Posting soll eine kleine Einführung in de.comm.abuse
bieten und dabei häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions,
FAQ) beantworten.

Solltest Du über eine Internetseite an dieses Dokument gelangt sein
und sollten Dir Begriffe wie "Newsgruppe" oder "Usenet" gar nichts
sagen, sei Dir ein Blick auf eine einführende Seite wie
<http://www.usenet-abc.de/> empfohlen.



1.2.         Was sollte man über de.comm.abuse wissen?

1.2.1.       Tagline und Charta

| de.comm.abuse     Missbraeuchliche Nutzung von Fax, Telefon, SMS etc.

| In dieser Gruppe geht es um den Mißbrauch der Kommunikationstechno-
| logien.
|
| On topic ist insbesondere unerwünscht erhaltene Werbung per Fax, SMS,
| Telefon, ferner auch per Briefpost. Die Gruppe soll dazu dienen,
| Schutzmöglichkeiten aufzuzeigen, beim Ermitteln der Verursacher zu
| helfen und Tipps für Gegenmaßnahmen zu geben.
|
| Off topic sind Diskussionen über die missbräuchliche Nutzung von
| speziellen Kommunikationstechnologien, soweit hierfür bereits
| speziellere Gruppen existieren. Dies trifft insbesondere auf
| Diskussionen über den Mißbrauch von E-Mail, Internet und Usenet zu.



1.2.2.       Themenbereiche

Wie in der Charta beschrieben sind hier in de.comm.abuse (kurz: dca)
sämtliche Diskussionen rund um das Thema "Mißbrauch von
Kommunikationstechnologien" willkommen, außer es gibt schon eine
andere Gruppe, die sich damit beschäftigt.

So sind hier on topic:
- Tips zur Vorbeugung oder Abwehr von unerwünschter erhaltener Werbung
- Informationen über derzeit umlaufende Werbung (per Fax, SMS, Telefon
  und per Post o. ä.)
- Diskussion über Herkunft dieser Werbung
- Hilfestellung zur Vorgehensweise gegen den Verursacher
- Diskussionen rund um private Belästigungen via Telefon, SMS usw.
- Diskussionen über die Dialerproblematik

Off topic sind in de.comm.abuse Diskussionen über Werbung und
Belästigungen per E-Mail und in Newsgroups und sonstigen
Netzmißbrauch, da es hierfür in de.admin.net-abuse.ALL spezielle
Newsgroups gibt:
- Postings über E-Mail-Werbung   	--> de.admin.net-abuse.mail
- Postings über Newsgruppen-Spam	--> de.admin.net-abuse.news
- Postings über sonstigen Netzmißbrauch	--> de.admin.net-abuse.misc



1.2.3.       Usenet und Umgangsformen

Auch wenn es eigentlich nicht mehr extra erwähnt werden müßte, gelten
hier natürlich die in de.ALL üblichen Umgangsformen:

Was man tun und lassen sollte, ist den Info-Postings der Newsgruppe
news:de.newusers.infos zu entnehmen. Zumindest aber solltet Ihr Euch
die Netiquette (<http://www.kirchwitz.de/~amk/dni/netiquette>) sowie
eine Anleitung zum richtigen Zitieren (<http://learn.to/quote>)
durchlesen.



2.           Mißbrauch von Telekommunikationsmitteln

2.1.         Allgemeines

2.1.1.       Darf man mir schreiben/mich anrufen/...? Ist Werbung
             erlaubt?

Natürlich ist es grundsätzlich erlaubt, Dir ein Fax zu senden, Dich
anzurufen, Dir eine SMS zu schicken usw. Ebenso ist Werbung
grundsätzlich erlaubt, da Werbung ja auch wichtig ist, ein Unternehmen
bzw. dessen Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen.

Allerdings kannst Du in verschiedenen Situationen bestimmen, daß
einzelne Privatpersonen oder Firmen sich nicht mehr bei Dir melden
dürfen. Dazu kommen Fälle, in denen eine bestimmte Art der
Kontaktaufnahme (Werbung, Belästigungen) auch ohne vorheriges Verbot
nicht gestattet ist.



2.1.2.       Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

a            Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Dieses Gesetz regelt den Datenschutz in Behörden sowie in
Privatunternehmen. Die Rechte, die für Dich daraus resultieren:
- man muß Dir Auskunft erteilen, welche Daten man über Dich
  gespeichert hat.
- man muß Dir Auskunft erteilen, warum diese Daten gespeichert wurden.
- man muß Dir Auskunft erteilen, woher man diese Daten hat.
- man muß Dir Auskunft erteilen, ob und an wen man diese Daten bereits
  weitergegeben hat.
- man muß diese Daten unverzüglich löschen bzw. sperren.
- man muß es unterlassen, in Zukunft weitere Daten über Dich zu
  speichern.
- man muß Daten, die bereits an Dritte weitergegeben wurden, sperren
  lassen.

Außerdem hast Du die Möglichkeit, Dich an die zuständige
Datenschutzbehörde zu wenden, wenn man Deinen Forderungen nicht
nachkommt.


b            Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Dieses Gesetz ist das Kernstück des deutschen Privatrechts. Aus ihm
ergibt sich zum Beispiel, daß man Störungen seines Eigentums (etwa
durch Einwerfen von Werbereklame in den Briefkasten) nicht dulden muß
und dagegen eine Unterlassung erwirken kann (§ 823 Abs. 1 i.V.m. §§
1004, 903, 862 BGB).


c            Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Dieses Gesetz trifft Regelungen zu Werbungen, die nicht lauter
(=rechtsmäßig) sind. Verstößt Werbung gegen die guten Sitten, kann man
eine Unterlassung verlangen und sogar den durch diese Werbung
entstandenen Schaden fordern (§ 1 UWG).



2.2.         Fax

2.2.1.       Vorbeugung

a            Telefonbucheintrag

Die Versender können nur Faxe an Leute schicken, deren Nummer sie
haben. Also mußt Du verhindern, daß sie an Deine Nummer kommen. Aber
woher kriegt man Deine Nummer?

Größtenteils wohl aus den öffentlichen Fernsprechverzeichnissen - mit
Hilfe von Telefonbuch-CDs ist es kein Problem, beliebig viele
Faxnummern zu exportieren. Daher ist es ratsam, seine Nummer nicht auf
solche CD kommen zu lassen:

Die Deutsche Telekom zum Beispiel bietet für die öffentlichen
Verzeichnisse folgende Eintragmöglichkeiten:
  - Telefonbuch
  - Auskunft
  - elektronische Verzeichnisse (CDs, Internet)
Ob Deine Faxnummer in den elektronischen Verzeichnissen eingetragen
ist, kannst Du etwa unter <http://www.telefonbuch.de> herausbekommen.
Ist sie es, kannst Du Deine Nummer, wenn Du Telekom-Kunde bist, mit
einem Anruf bei der 0800 330 62 11 löschen lassen, ansonsten bei
Deinem Anbieter.

Dann wäre natürlich auch noch möglich, daß man Deine Nummern über
Dritte bekommen hat, also von Firmen, denen gegenüber Du Deine
Faxnummer angegeben hast. Also ist es ratsam, Deine Faxnummer nur mit
Bedacht herauszugeben.

Allerdings häufen sich in letzter Zeit Fälle, in denen von
irgendjemandem beispielsweise alle MSNs eines ISDN-Anschlusses
nacheinander durchgetestet wurden, ob an ihnen ein Faxgerät hängt ...
Die Spamer werden also einfallsreicher, weswegen ein Nichteintrag
keine absolute Sicherheit bringt. :(


b            Robinsonliste

Es gibt eine sogenannte Robinsonliste. Eine solche Liste hat zunächst
für Briefwerbung existiert, danach wurden auch andere Listen
gegründet, u. a. eben für Telefaxwerbung.

Das System der Robinsonlisten funktioniert folgendermaßen: Du trägst
Dich mit Deiner Faxnummer in eine Liste ein. Diese Liste wird an
Anbieter von Telefax-Mehrwertdiensten weitergeleitet, von denen Deine
Nummer zur Verwertung gesperrt wird. Informieren kannst Du Dich unter
<http://www.robinsonliste.de>.

Die Frage bleibt jedoch nach dem Sinn, da sich wohl die meisten
extensiven Spamer nicht an solchen Projekten beteiligen. Außerdem gibt
es von einigen Seiten Bedenken, daß Deine Daten vielleicht in die
falschen Hände geraten könnten.


c            technische Abwehr

i.           Abweisung von CLIR-Anrufern am Endgerät

Zu einer Möglichkeit der technischen Abwehr benötigt man das
Leistungsmerkmal CLIP (Calling Line Identification Presentation =
Anzeige der Rufnummer bei eingehenden Verbindungen). Der Hintergrund
ist der, daß die meisten Fax-Spamer keine Rufnummer übermitteln. Daher
bietet sich die Möglichkeit an, daß man alle Faxe abweist, d. h. nicht
annimmt, die keine Nummer übermitteln.

Hast Du einen ISDN-Anschluß und einen PC mit ISDN-Karte, kannst Du z.
B. das Freeware-Tool "Power-ISDN-Monitor"
(<http://www.powerisdnmonitor.de>) nutzen.

Die Nachteile liegen jedoch auf der Hand: Nicht nur Spamer
unterdrücken ihre Nummer sondern auch Privatpersonen - etwa wenn man
einen alten Anschluß hat oder grundsätzlich bei einem Nichteintrag.
Außerdem muß man neben dem entsprechenden Leistungsmerkmal auch über
die passende Hard-/Software verfügen. Zudem wird man nicht um einen
ISDN-Anschluß umhinkommen, da es Endgeräte mit den benötigten Features
anscheinend nicht in der Analogversion gibt.

Für Nutzer von Mailboxsystemen wie etwa der T-Net-Box ist diese
Methode wohl auch uninteressant, daß die Faxe ja meistens gar nicht
mit den Entgeräten "in Berührung" kommen, bevor sie die Mailbox
erreichen.

ii.          Abweisung von CLIR-Anrufern in der VSt

Anrufer ohne CLIP lassen sich allerdings auch schon in der
Vermittlungsstelle abweisen. Zumindest bietet die Deutsche Telekom
ihren Kunden ein entsprechendes Leistungsmerkmal ("Abweisung
unbekannter Anrufer", ISDN: Leist.nr. 61149, Analog: Leist.nr.: 61148)
kostenlos an. Allerdings gilt diese Abweisung für den gesamten
Anschluß (bei ISDN also für alle MSNs) und ist nicht kurzfristig
abschaltbar - so wirst Du also unter Umständen also telefonisch nur
noch schwer erreichbar sein ...

iii.         Selektive Anrufweiterschaltung

Seit 1. Februar 2002 bietet die Telekom sowohl für ISDN- als auch
Analoganschlüsse die "selektive Anrufweiterschaltung" (ISDN: Leist.nr.
61147; Analog: Leist.nr. 61146). Diese Leistungsmerkmal kostet 1,03
EUR pro Monat und funktioniert ähnlich wie eine Standard-AWS: Du legst
auch hier eine Zielrufnummer fest, zu der Anrufer weitergeschaltet
werden. Der Unterschied ist allerdings, daß Du festlegen kannst, wer
weitergeschaltet wird. Das geschieht, indem Du bis zu 10
Ursprungsbereiche bestimmst: dabei kannst Du Vorwahlen (z. B. 0511/*
oder auch nur 09*), Rufnummernblöcke (z. B. 089/1234*) oder auch
bestimmte Rufnummern wählen (z. B. 030/7654321).

Der entscheidende Unterschied zu ähnlichen Funktionen, die einige
Endgeräte anbieten, ist, daß die Vermittlungsstelle auch Anrufer
prüfen und entsprechend weiterschalten, die ihre Nummer mittels CLIR
unterdrücken.

So ist es möglich, daß Du z. B. nachts alle Faxe, die nicht aus Deiner
Region stammen, ins Nirwana schickst. Du kannst natürlich auch nur
Faxe aus bestimmten Städten, in denen Du die Spam-Herde vermutest,
wegleiten. Oder durch läßt nur Faxe von vorher festgelegten Personen
durch. Oder ...



2.2.2.       Herkunft eines Faxes

Es mehrere Merkmale, über die man die Identität eines Absenders
herausbekommen kann.

a            über die CLIP

Wie bereits erwähnt gibt es die Möglichkeit, daß bei einer Verbindung
zu Dir die Nummer des Absenders übermittelt wird (CLIP). Generell kann
man der Echtheit dieser Nummer schon vertrauen, jedoch gibt es die
Möglichkeit, dies sei der Vollständigkeit halber erwähnt, die
Rufnummernanzeige seitens des Anrufers zu verändern (Dieses
Leistungsmerkmal nennt sich "CLIP - No Screening" und wird
Anlagenanschlüssen angeboten. Allerdings sieht der Angerufene, sofern
das Endgerät dies unterstützt, daß die Nummer nicht ge"screen"t wurde,
also vom Anrufer verändert worden sein kann).

Achtung: CLIP ist nicht mit der ID-Line (Name, Nummer, Datum, Uhrzeit,
Seitenzahl etc.) auf dem Fax zu verwechseln: Letztere kann nämlich
nach Belieben vom jeweiligen Versender erstellt und verändert werden.

Nun hat man die Nummer des Anrufers und dann? Es ist in Deutschland
(anders als etwa in Österreich oder der Schweiz) der Auskunft
verboten, einen Teilnehmer nur anhand der Rufnummer zu identifizieren
(§ 14 IV TDSV). Ebenso ist es gem. dem BDSG nicht gestatten, eine
Telefonbuch-CD mit einer Möglichkeit zur Rückwärtssuche anzubieten ...
Jedoch ist der private, nicht-gewerbliche Einsatz solcher Software
nicht verboten. So wird z. B. für die Telefonbuch-CD "klickTel" das
Zusatztool "RufIdent" im Ausland angeboten, womit man den Anrufer
identifizieren kann, allerdings nur, wenn er auch auf der
Telefonbuch-CD eingetragen ist. Und dies ist meistens leider nicht der
Fall.

Wer die Möglichkeit hat, den Namen der Teilnehmer zu bestimmen, sind
freilich die Strafverfolgungsbehörden ...


b            Fangschaltung

Es gibt die Möglichkeit, eine Fangschaltung zu beantragen. Für
Telekom-Kunden nennt sich das "Identifizieren" (ISDN: "MCID",
Leistungsnr. 04091; Analog: Leistungsnr. 18408) und geht mächtig ins
Geld:
 - erster Tag: 10,32 Euro
 - zweiter bis vierter Tag: je 5,16 Euro
 - fünfter bis neunter Tag: je 2,58 Euro
 - ab dem zehnten Tag: je 0,52 Euro
Um einen Teilnehmer zu fangen, mußt Du entweder kurz nach Ende der
Verbindung eine Tastenkombination drücken oder Du kannst bestimmen,
daß Dein Telekommunikationsanbieter die Nummern aller ankommenden
Anrufer feststellt. Darauf hin wird man Dir mitteilen, wem der
Anschluß gehört - ebenso wird der Anrufer informiert, daß er gefangen
wurde (außer es gibt wichtige Gründe dies nicht zu tun).

Allerdings bietet eine solche Fangschaltung für denjenigen, der sie
einrichtet, ein hohes Mißbrauchspotential - schließlich kann man auf
diese Weise die Rufnummernunterdrückung des Anrufers umgehen. Daher
mußt Du Deinem Anbieter ein berechtigtes Interesse nachweisen (also
etwa massive Belästigungen).

Die Rechtsgrundlage bietet § 89 Abs. 2 Nr. 3b TKG.


c            Auswertung des Faxes

i.           Rückfaxnummer

Oft stehen auf den Fax Vermerke wie "Wenn Sie keine Faxe mehr wollen,
faxen Sie an ...". Meist sind es 0180er oder 012er Nummern. 012er
Nummern sind recht neu, es handelt sich dabei um "Innovative Dienste"
(--> Unified-Messaging). Verwendet werden oft die 01212-Nummern von
web.de, für die pro 30 Sekunden Verbindung 6 ct. Gebühren anfallen.

ii.          beworbene Nummer

Oft handelt es sich bei diesen Faxen um Werbung für
Premium-Rate-Dienste (0190- bzw. 0900-Nummern) oder für sogenannte
Auskunftsdienste (118*). Über die Seite der RegTP
(<http://www.regtp.de> -> "Regulierung Telekommunikation" ->
"Nummernverwaltung" -> "Premium Rate Dienste" bzw. "Auskunftsdienst")
kannst Du Dir eine Liste laden, welchem Betreiber der entsprechende
Rufnummernblock (z. B. alle Nummern, die mit 0190 123 anfangen) bzw.
die Auskunftsnummer (z. B. 11855) zugewiesen ist. Auf der Seite der
RegTP gibt es außerdem eine Liste mit den Kontaktadressen der
Betreiber. An diese kannst Du Dich dann wenden, um den Namen des
Anbieters dieser Nummer herauszufinden.

Beispiel: Ist die Deutsche Telekom der Betreiber, kannst Du bei einer
eigens eingerichteten Servicehotline den Anbieter erfragen:
0800 330 1900   für Nummer 0190-1 bis 0190-9
0800 330 0900   für Nummer 0190-0* und 0900*

iii.         beworbene Internetseite

Manchmal wird eine Internetseite angegeben. Du kannst relativ einfach
herausfinden, auf wen diese Seite gemeldet ist, etwa über
<http://www.iks-jena.de/cgi-bin/whois/> oder <http://samspade.org/t/>.



2.2.3.       Weiteres Vorgehen

a            Schreiben an Anbieter

Wenn Du nun den Absender des Faxes kennst, kannst Du Dich an ihn
wenden, und ihn zur Unterlassung auffordern und außerdem erfragen, wo
er Deine Daten her hat, wie das im Abschnitt 2.1.2. beschrieben wurde.
Da solche Schreiben ja immer gleich sind, ist es empfehlenswert sich
eine Vorlage anzufertigen oder sich solche eine Vorlage zu besorgen.
Empfehlenswert ist beispielsweise "Thoms Fassung von Framstags
freundlichem Folterfragebogen" ("T5F":
<http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/>).


b            gerichtliche Schritte

Deine in Abschnitt 2.1.2. erwähnten Rechte kannst Du natürlich auch
gerichtlich durchsetzen ... bzw. durchzusetzen versuchen, denn Recht
haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche. Wer den gerichtlichen
Weg wählt, sollte sich bewußt sein, daß er damit auch ein finanzielles
Risiko eingeht.

Sollte Dich das aber nicht abschrecken, wäre eine Beratung durch einen
Anwalt empfehlenswert, damit er Dir das weitere Vorgehen erklären
kann.


c            Datenschutzbehörde

Sollte der Anbieter auf Dein Schreiben nicht reagieren oder hast Du
den Anbieter nicht ermitteln können, kannst Du Dich an die jeweilige
Datenschutzbehörde wenden. Diese wirkt dann auf den Anbieter ein bzw.
versucht ihn für Dich ermittelt.

Wer zuständig ist, hängt vom Sitz des Anbieters ab. Welches die
zuständige Datenschutzbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich ist,
ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Manchmal ist der
Landkreis zuständig, der Landesdatenschutzbeauftragte selbst oder etwa
das Innenministerium.


d            Verbraucherzentrale etc.

Zudem gibt es für Dich noch die Möglichkeit, Dich an eine
Verbraucherzentrale bzw. eine Organisation wie die Zentrale zur
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zu wenden. Diese haben die
Möglichkeit, den Faxversender wegen bestimmter Gesetzesverstöße (hier:
§ 1 UWG) abzumahnen.

Deine örtliche Verbraucherzentrale findest Du im Telefonbuch. Die
Wettbewerbszentrale ist im Internet unter
<http://www.wettbewerbszentrale.de> zu erreichen - dort bietet man Dir
auch eine Online-Beschwerdestelle unter
<http://212.79.56.164/wbz/beschwerde.asp> an.



2.3.         SMS

2.3.1.       Vorbeugung

a            Telefonbucheintrag

Ähnlich wie bei den Faxnummern werden auch hier die Mobilfunknummern
gelegentlich aus den Telefonbüchern exportiert - besonders wenn die
Werbe-SMS Dich persönlich mit Namen anspricht. Lösungsansatz ist
hierbei der gleiche wie der im Abschnitt 2.2.1a erwähnte.

Es sei aber erwähnt, daß viele Werbe-SMS einfach auf "gut Glück"
verschickt werden - als man probiert z. B. alle Nummern von 0170
2000000 bis 0170 2099999 durch.


b            Robinsonliste

Es gibt mittlerweile auch eine SMS-Robinsonliste (siehe 2.2.1b).
Eintragen kann man sich über die Seite <http://www.robinsonliste.de>.
Die bei der Fax-Robinsonliste gemachten Bemerkungen gelten auch hier.



2.3.2.       Herkunft der SMS

a            Absendernummer

Die Absendernummer der SMS ist relativ nichtssagend, da sie frei
wählbar ist. Auch mit der Nummer der SMS-Zentrale kann man (bzw.
kannst Du) wohl nicht viel anfangen.


b            Auswertung der SMS

Die Art und Weise, wie Du anhand von beworbenen Nummern oder
Internetseite den Absender herausbekommen kannst, ist die gleiche wie
bei den Werbefaxen (--> 2.2.2c).



2.3.3.       Weiteres Vorgehen

2.3.3.1.     Werbe-SMS

Auch das Vorgehen gegen die Versender von ungewollten SMS ist gleich
dem gegen die Faxversender (--> 2.2.3).



2.3.3.2.     Junk-SMS

Falls sich jemand einen Scherz macht, und Dich über ein Webportal mit
sinnlosen SMS bombardiert, kannst Du Dich von diesem Anbieter auf eine
"Black List" setzen lassen - das bewirkt, daß Dir von dort aus niemand
mehr Nachrichten verschicken kann. Wie das geht, ist meist auf deren
Internetseite beschrieben, ansonsten wende Dich einfach per E-Mail an
den Anbieter direkt.



2.3.4.       Besondere Formen

a            Hotelgutscheine

Häufige Form von SMS-Werbung sind die Hotelgutscheine. Dabei werden
Nachrichten verschickt wie etwa:

| Für Sie wurde ein HOTELGUTSCHEIN hinterlegt! Infos unter 0180-5******

Entgegen eines Gerüchtes wird man nicht automatisch auf eine
0190-Nummer weitergeleitet wodurch /für Dich/ Unsummen an
Telefongebühren entstehen - das ist technisch auch gar nicht möglich.
Ein Anruf bei einer 01805-Nummer kostet aus dem Festnetz der DTAG 12
ct/Min., mehr nicht.

Der Sinn dieser SMS liegt eher darin, Dich mit einem Hotelgutschein zu
einem Zeitschriftenabo, einer Reise zu locken.



2.4.         Briefpost/Postwurf

2.4.1.       persönlich adressierte Sendungen

2.4.1.1.     Vorbeugung

a            Telefonbucheintrag

Auch hier besteht die Möglichkeit, daß man Deine Adresse aus von einer
Telefonbuch-CD exportiert hat. In dem Fall wären die im Abschnitt
2.2.1a genannten Schritte (statt auf die Faxnummer) auf Deine
Straßenangaben anzuwenden.

Möglich ist allerdings auch, daß man Deine Anschrift von
Adresshändlern hat, die diese wiederum z. B. von Deinem
Telekommunikationsanbieter bezogen haben - dazu hättest Du einfach nur
ein Kreuzchen auf Deinem Vertrag machen müssen. Um sicher zu gehen,
kannst Du Deinen TK-Anbieter anschreiben und um Stellungnahme bitten.
Einen Vordruck findest Du etwa unter
<http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/6_2.htm>.


b            Robinsonliste

Im Gegensatz zu den Zweifeln, die gegenüber den anderen Robinsonlisten
(für Fax, E-Mail, SMS; -> 2.2.1b) gibt, hat sich die Robinsonliste der
DDV für Briefpost etabliert. Eine Eintragung ist sinnvoll. Näheres
unter <http://www.robinsonliste.de/>



2.4.1.2.     Herkunft des Briefes

Das läßt sich schnell beantworten: Die Antwortadresse ist wohl
irgendwo auf dem Brief angegeben. :)



2.4.1.3.     Weiteres Vorgehen

a            Annahmeverweigerung

Bevor Du einen Werbebrief in die Mülltonne wirfst, ist es allemal
besser, ihn dem Absender wieder zurückzuschicken. Dies geht einfach,
indem Du Deine Adresse durchstreichst und den Brief ungeöffnet (!) mit
dem Vermerk "Annahme verweigert" in den nächsten Briefkasten
einwirfst.

Zum Sinn der Annahmeverweigerung: Hierbei ist zu unterscheiden
zwischen Standardbriefen oder Massendrucksachen (sog. "Infopost").
Standardbriefe werden dem Absender wieder zurückgeschickt - bei
Infopost kommt es darauf an: Sie wird fast immer vereinbarungsgemäß
von der Deutschen Post bei Nichtzustellbarkeit vernichtet, es sei denn
auf dem Brief ist eine Vorausverfügung vermerkt. Beispiele:

- Falls unzustellbar, zurück!
- Wenn Empfänger verzogen, nachsenden!
  Anschriftenberichtigungskarte mit neuer Anschrift!

Auch wenn die DPAG die zurückgeschickte Infopost vernichtet, kannst Du
natürlich den Standpunkt vertreten, daß Du für unerwünschte Werbung
nicht auch noch die Entsorgungskosten tragen solltest und daß die
Kosten hierfür (indirekt über das Porto) besser vom Versender getragen
werden sollten ...


b            Rücksendung über Rückumschlag

In vielen Werbebriefen liegt ein Rückumschlag bei - nutze diesen
Umschlag und stopfe dort das ganze Material rein, das Dir der Werber
geschickt hat. Zukleben und ab in den nächsten Briefkasten. So kriegt
der Absender seine Werbung auf jeden Fall zurück - und da ihm das
Öffnen und Bearbeiten Zeit und Geld kostet, wird er Dich wohl von
seiner Mailingliste streichen. Natürlich kannst Du beispielsweise noch
einen T5F beifügen.

Dabei mußt Du diesen Rückumschlag nicht frankieren, wenn über der
Anschrift der Vermerk "Antwort" steht: ein solcher Vermerk führt dazu,
daß der Empfänger neben dem anfallenden Porto für den Brief nur ein
geringeres "Straf"porto bezahlen muß. Allerdings muß er dann diesen
Brief auch annehmen. Was in dem Frankierfeld steht (ob nun "Entgelt
zahlt Empfänger" oder "Bitte ausreichend freimachen" oder "Bitte
freimachen, falls Marke zur Hand") ist nur eine mehr oder weniger
freundliche Bitte.

Von dem "Trick", das Wort Antwort durchzustreichen, um den Empfänger
durch ein höheres Porto wirtschaftlich zu schaden, ist eher abzuraten,
da er in diesem Fall auch die Annahme des Briefes verweigern könnte.


c            Weitere Möglichkeiten

Die weiteren Möglichkeiten zum Vorgehen gegen die Versender von
ungewollten Briefpost entsprechen denen zum Vorgehen gegen die
Faxversender (--> 2.2.3).



2.4.1.4.     Besondere Formen

a            AOL

Jeder hat bestimmt schon einmal von America Online eine CD mit deren
Zugangssoftware bekommen. Entsprechend beschäftigen sich auch
regelmäßig in de.comm.abuse einige Leute mit diesem Internetanbieter.
Dabei wurden bisher folgende Erkenntnisse zusammengetragen:

AOL verschickt seine Werbung anscheinend nicht selbst, sondern
beauftragt mehrere externe Adresshändler - dabei kommt der Provider
mit Deinen Daten gar nicht in Kontakt. Willst Du Dich nun an den
entsprechenden Adresshändler wenden, um ihm beispielsweise einen T5F
zu schicken, mußt Du AOL erst den sogenannten "Promocode", der sich
neben der Anschrift auf der Werbesendung befindet, mitteilen. Anhand
dieses individuellen Codes kann America Online den Adresshändler
identifizieren und Dir dessen Kontaktadresse mitteilen.

Wer darüber nachdenkt, was man statt Zurück-zum-Absender und
Ab-in-den-Müll noch mit den AOL-CDs machen kann, kann sich vielleicht
auf folgenden Seiten ein paar Anregungen besorgen:
- <http://www.nomoreaolcds.org>
- <http://www.chez.com/amiel/boom/cd.html>
- <http://www.earthplaza.com/aoldisks/>
- <http://www.netcomuk.co.uk/~wwl/cdzap.html>

Besonders letzteres sei aber nicht zum Nachahmen empfohlen ... ;-)


b            Gewinnversprechungen

Eine häufige Form von Briefwerbung sind Gewinnzusagen: man vermittelt
Dir den Eindruck, Du hättest bei einem Preisausschreiben mehrere
Tausend Euro gewonnen  und müßtest nur noch irgendetwas aus dem
beiliegenden Prospekt bestellen, um an Deinen Gewinn heranzukommen.

Wenn Du Dir den Brief genau durchliest, stellst Du vielleicht fest,
daß Du mit der Bestellung doch noch nicht gewonnen hast, sondern nur
in die nächste Spielrunde kommst und Deine Chancen auf einen Gewinn
wahrst o. ä. ... Selbst wenn Du eine solche Formulierung nicht
entdeckst: einen Gewinn wird man Dir ganz bestimmt nicht auszahlen.
Gehe davon aus, daß es sich um Bauernfängerei handelt und laß die
Finger davon.

Es sei aber erwähnt, daß es seit Mitte 2000 eine Vorschrift gibt, nach
der Du einen Anspruch auf den Dir zusagten Gewinn hast (§ 661a BGB).
Dazu genügt es sogar schon, daß man den Anschein erweckt, Du hättest
gewonnen. Jedoch wird man von einem Anspruch alleine nicht reich, man
muß ihn zunächst einmal durchsetzen - und daran wird es scheitern:
bevor Du Dein Geld einklagen kannst, mußt Du herausfinden, wer hinter
der Gewinnversprechung steckt - das sind meistens Briefkastenfirmen im
Ausland. Selbst wenn Du den Verantwortlichen ausfindig machst und
einen Titel gegen ihn erwirkst, wäre es möglich, daß die Firma
inzwischen pleite ist, und Du trotz gewonnenen Prozesses auf den
Kosten (Deine Anwaltskosten und die Gerichtskosten) sitzen bleibst.

Sinnvoll wäre ein gerichtliches Durchsetzen Deines Anspruches
allenfalls, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die auch für
solche Fälle sämtliche Kosten übernimmt ...



2.4.2.       Postwurfsendungen

2.4.2.1.     Vorbeugung

Abhilfe gegen Prospekte sollte schon ein Auskleber "Keine Werbung
einwerfen" schaffen. Einen solchen Aufkleber gibt es wohl in den
meisten Zeitschriftengeschäften oder beim DDV unter Tel. (06 11) 9 77
93-30.

Wenn Du auch etwas gegen den Empfang von kostenlosen Wochenzeitungen
machen möchtest, hilft dieser Aufkleber nicht - dazu mußt Du dann an
Deinem Briefkasten einen expliziten Vermerk anbringen, daß Du einer
Lieferung widersprichst ("Keinen Wochenspiegel einwerfen" o. ä.).



2.4.2.2.     Herkunft der Sendung

Auch hier ist die Antwort wieder schnell gegeben: Der Absender ist
meist angegeben (bei Zeitungen im Impressum).



2.4.2.3.     Weiteres Vorgehen

Hier ist die Lage anders als in den vorherigen Fallen:
Datenschutzgesetze kommen nicht mehr zur Anwendung. Du kannst
allerdings einen Unterlassungsanspruch nach dem BGB gelten machen, was
der Bundesgerichtshof in einer seiner Entscheidungen auch
grundsätzlich bejaht hat.

Fordere den Urheber der Werbung auf, Dich künftig mit seiner Werbung
zu verschonen - am besten mit Hinweis auf das BGH-Urteil. Das könnte
sich dann etwa so anhören:

| Ihre Mißachtung meiner Forderung, keine Werbung einzuwerfen, gilt i. S.
| v. §§ 1004, 903 BGB als Beeinträchtigung, wodurch sich für mich gegen
| Sie ein Unterlassungsanspruch ergibt. Diesen Anspruch hat der BGH mit
| einer Entscheidung vom 20. Dezember 1988 in einem ähnlich gearteten
| Fall grundsätzlich bestätigt (Aktenzeichen VI ZR 182/88).



2.5.         Telefon

2.5.1.       private Belästigungen

Manche Menschen finden Gefallen daran, z. T. wildfremde Personen mit
nächtlichen Anrufen um den Schlaf zu bringen, sie am Telefon zu
beleidigen oder gar sexuell zu belästigen.



2.5.1.1.     Vorbeugung

Um sich davor zu schützen, gibt es einige wirkungsvolle
Vorbeugungsmaßnahmen. Allerdings sei ausdrücklich darauf hingewiesen,
daß Du es mit ihnen nicht nur Übeltätern schwierig machst, an Dich
heranzutreten, sondern es auch Freunden und Verwandten erschwerst,
Dich in einem Notfall zu erreichen. Daher solltest Du über folgende
Möglichkeiten nur nachdenken, wenn Du wirklich der Gefahr von
Telefonterror ausgesetzt bist.

a            Telefonbucheintrag

Ein wirksames Mittel sich vor Belästigungen zu schützen, ist es, seine
Nummer möglichst geheim zu halten. Dazu gehört es, seine Nummer, wie
in Abschnitt 2.2.1a beschrieben, in keine Fernsprechverzeichnisse
eintragen zu lassen. Zudem sollte man sie nur an vertrauenswürdige
Freunde weitergeben und darauf verzichten, sie gegenüber Firmen oder
sonstigen Organisationen anzugeben.

b            Rufnummernwechsel

Bist Du schon Opfer von Telefonterror, ist es möglich sich (gegen
Entgelt: bei der DTAG für 51,57 EUR) eine neue Nummer zuteilen zu
lassen. Wie das funktioniert, verrät Dir Deine Telefonanbieter - bei
der Deutschen Telekom etwa unter 0800 330 1000.

Bist Du ISDN-Kunde, hast Du es natürlich einfacher: in der Regel
stehen Dir mehere MSNs zur Verfügung - bei der Telekom beispielsweise
zehn Stück. Wirst Du nun auf einer MSN belästigt, weist Du einfach
keinem Endgerät mehr diese Nummer zu und verwendest eine andere Nummer
... oder kündigst einfach diese MSN.


c            technische Abwehr

i.           CLIR

Wie in Abschnitt 2.2.1c beschrieben, gibt es die Möglichkeit, alle
Anrufe ohne Rufnummernübermittlung abzuweisen - die meisten
Terroranrufer machen wohl von der Rufnummernunterdrückung (CLIR)
Gebrauch, um möglichst anonym zu bleiben. Mit der Abweisung dieser
CLIR-Anrufer dürfte man wohl Ruhe haben ... (Ebenso kann man bei
einigen Geräten auch nur vorher festgelegte Anrufer durchlassen.)

Neben der Abweisung solcher Anrufer im Endgerät (also etwa über die
Telefonanlage, falls diese eine solche Funktion unterstützt), erweist
sich im Fall telefonischer Belästigungen eine generelle Abweisung
aller CLIR-Anrufer über die Vermittlungsstelle (--> 2.2.1c ii) als
einfachste Möglichkeit.

ii.          selektive Anrufweiterschaltung

Besonders interessant ist auch die bereits erwähnte selektive
Anrufweiterschaltung (--> 2.2.1c iii): mit ihr kann Du vorher
festgelegte Anrufer von Deinem Anschluß wegleiten oder nur bestimmte
(vertrauenswürdige) Personen zu einer gesonderten MSN hinleiten.

iii.         Zusatzboxen

Desweiteren gibt es Zusatzboxen, die man zwischen Telefondose und
Telefon schaltet: dieses Gerät nimmt alle Anrufe entgegen, schaltet
aber nur die Anrufer auf Dein Telefon, die sich mittels einer
Geheimzahl (die Du ihnen vorher gegeben hast) identifizieren können.
Wer diese "VIP-PIN" nicht hat, wird abgewiesen.

Ein entsprechendes Gerät ist beispielsweise der "Cody-Man" ...
Solltest Du solche Zusatzboxen im Fachhandel nicht mehr finden, wirst
Du bestimmt auf dem Gebrauchtmarkt (eBay & Co.) fündig.

iv.          Anrufbeantworter

Einen ähnlichen Effekt wie die zuvor genannte Zusatzbox hat u. U.
schon ein einfacher Anrufbeantworter: Laß einfach Deinen AB jedes
Gespräch entgegennehmen und warte ab, wer sich meldet. Ist es ein
Freund, nimm das Gespräch entgegen - ein Belästiger wird sicherlich
vorher auflegen.

Nicht zu verachten sei aber dennoch die Dummheit mancher Anrufer:
einige haben sicherlich keine Scheu, Deinen Anrufbeantworter mit ihren
Belästigungen zu besprechen. Dabei vergessen sie, daß solche Aufnahmen
selbstverständlich von Gerichten als Beweismittel gewertet werden.

Solltest Du keinen Anrufbeantworter haben, dann könnte evtl. auch
nützlich sein, alle Anrufer mittels AWS auf eine Mailbox zu schalten.
Dazu würde sich die T-Net-Box anbieten, da diese evtl. schon in Deinem
Telefonpaket enthalten ist. Nähere Infos zur T-Net-Box findest Du sehr
übersichtlich in der TeleFAQ von Andreas Schael unter
<http://www.asberlin.de/>.


d            Trillerpfeife

Oft empfohlen: die Trillerpfeife, um den Anrufer zu schocken ... :)



2.5.1.2.     Identität des Anrufers

a            über die CLIP

Ein technisch weniger versierter Anrufer könnte sich natürlich nicht
im Klaren darüber sein, daß seine Nummer evtl. übertragen wird. Hast
Du eine Rufnummernanzeige und das entsprechende Leistungsmerkmal
(CLIP), siehst Du evtl. die Nummer des Anrufers. Wie in Punkt 2.2.2a
beschrieben, darf man Dir nicht Auskunft darüber geben, wem diese
Nummer gehört. Für die Polizei oder die Staatsanwaltschaft stellt das
allerdings kein Problem dar ...


b            Fangschaltung

Du kannst versuchen, einen häufig anrufenden Belästiger mittels einer
Fangschaltung zu identifizieren. Näheres siehe 2.2.2b.


c            über die Strafverfolgungsbehörden

Du kannst die Arbeit, den Anrufer zu identifizieren, auch der Polizei
bzw. der Staatsanwaltschaft überlassen. Erläuterung dazu findest Du in
Punkt 2.5.1.3a.



2.5.1.3.     Weiteres Vorgehen

a            strafrechtliche Maßnahmen

Wenn es Dir als angebracht erscheint, kann Du natürlich auch
Strafanzeige erstatten: Je nach Art des Telefonterror kann etwa der
Straftatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) oder der Beleidigung
(§ 185 StGB) erfüllt sein. Wenn es sich um sexuelle Belästigungen
dreht und der Anrufer auch schon Deine Kinder bedrängt hat, kann es
sogar ein Fall von sexuellem Kindesmißbrauch (§ 176 StGB) sein.

Eine Anzeige kannst Du schriftlich oder mündlich bei der nächsten
Polizeistelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht
erstatten. Das nähere wird man Dir dort erklären

Wenn Du nicht weißt, wer Dich belästigt, gibt es die Möglichkeit,
Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Das erspart Dir die Mühe, selbst
den Verursache herauszufinden.


b            zivilrechtliches Maßnahmen

Um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können, mußt Du erst einmal
wissen, von wem die Belästigungen ausgehen - eine "Klage gegen
Unbekannt" ist hier natürlich nicht möglich. :)

Wenn Du weißt, wer der Missetäter ist, kannst Du von ihm Unterlassung
verlangen. Ergeht ein Unterlassungsurteil und er verstößt dagegen,
zieht das für ihn empfindliche Strafen mit sich.

Außerdem kannst Du Dir von ihm Deinen Schaden ersetzen lassen (Kosten
für die Fangschaltung, evtl. Arztkosten etc.) und u. U. Schmerzensgeld
fordern. Zahlt er nicht freiwillig, steht Dir auch hier den Weg über
das Gericht frei.

Aber auch hier sei wieder darauf hingewiesen, daß Du Dich lieber von
einem Anwalt beraten lassen solltest, bevor Du Klage einreichst oder
ähnliches.



2.5.2.       Telefonmarketing

2.5.2.1.     Vorbeugung

Auch hier gelten die zu Beginn in Punkt 2.2.1 genannten Hinweise
wieder entsprechend.



2.5.2.2.     Identität des Anrufers

Viele Anrufer nennen nicht gleich ihren Namen - wenn Du nun verärgert
reagierst und wutschnaubend fragst, wer er denn überhaupt ist, werden
die meisten Vertreter wohl einfach auflegen.

Du kannst natürlich versuchen, Interesse vorzutäuschen, um den Anrufer
so dazu zu bringen, seine Identität preiszugeben - auf diese Weise
hättest Du einen Angriffspunkt für Dein weiteres Vorgehen.

Aber Vorsicht: Auch mündliche Verträge sind grundsätzlich bindend!
Auch ohne Unterschrift kann man ein Zeitschriftenabo abschließen oder
ein Reise buchen ... Und wenn Du dem Anrufer Deine Kontonummer
verrätst oder mit ihm über das Alter Deiner Kinder plauderst, kann das
vor Gericht als Beweis für einen Vertragsschluß ausreichen. Also komm
nicht auf dumme Gedanken.

Sinnvoll ist es auch ein Gesprächsprotokoll zu erstellen, also
möglichst genau den Gesprächsverlauf mitzuschreiben: Der Anrufer wird
bei jedem Werbekunden wohl die gleichen Argumente vorbringen und sein
Gespräch immer gleich aufbauen. Durch eine möglichst genaue Mitschrift
läßt sich evtl. der Anrufer identifizieren bzw. es lassen sich andere
Betroffenen finden.

Keinesfalls sollest Du allerdings das Telefongespräch einfach so
mitschneiden! Damit verletzt Du die Vertraulichkeit des Wortes, was in
Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird (§
201 StGB).



2.5.2.3.     Weiteres Vorgehen

a            Widerruf von Geschäften

Falls Du Dich hast überrumpeln lassen, irgendetwas zu kaufen, und Dich
hinterher darüber ärgerst - keine Sorge: Du hast ein Widerrufsrecht.
Zum einen nach den Haustürvorschriften im BGB (§ 312), zum anderen, da
es sich um ein Fernabsatzgesetz handelt (§§ 312b ff. BGB).


b            Schritte gegen den Anrufer

Die Rechtslage bei unerwünschten Werbeanrufen gegenüber Privatpersonen
("Kaltakquise") ist analog zu der bei unerwünschten Werbefaxen: sie
sind jeweils nicht zulässig. Die Maßnahmen, die Du einleiten kannst,
sind also auch entsprechend gleich, siehe Abschnitt 2.2.3.



2.5.2.4.     Besondere Formen

a            Meinungsforschung

Meinungsforschungsinstitute haben eine besondere Stellung in der
Rechtssprechung: hier ist es auch erlaubt, Deine Nummer zufällig aus
dem Telefonbuch herauszusuchen und Dich anzurufen, ohne daß Du vorher
zugestimmt hast.



2.5.3.       Premium-Rate-Dienste

Bei den sogenannten Premium-Rate-Diensten (0190-/0900-Hotlines) zahlst
Du das Entgelt für eine Dienstleistung über Deine Telefonrechnung. Auf
diese Weise kannst Du z. B. den Support für Deine neue Grafikkarte
bezahlen oder auch einen der Services, die nach Mitternacht im
Fernsehen beworben werden ...

Diese 0190-Nummern (bald: 0900-Nummern) bieten so natürlich für beide
Seiten gewissen Vorteile. Allerdings läßt sich dieses System leider
auch mißbrauchen: unehrliche Anbieter versuchen, Leute dazuzubringen,
ihre 0190-Nummer anzurufen, entweder ohne daß diese die Kosten für den
Anruf kennen oder indem man sie mit fingierten Gründen zum Anruf
bewegt.



2.5.3.1.     Vorbeugung

a            Sperre

Das Einfachste ist es natürlich, dafür zu sorgen, daß von Deinem
Anschluß aus niemand eine 0190-Nummer anrufen kann. Das kannst Du zum
einen durch eine Sperre im Endgerät bewirken - allerdings kann man
diese leicht (durch Austausch des Telefons z. B.) umgehen. Sicherer
ist da schon die Sperre über die Vermittlungsstelle: die Telekom z. B.
richtet Dir für einmalig 7,73 EUR eine solche Sperre ein.


b            Wachsamkeit

Aber auch mit etwas Aufmerksamkeit kannst Du viel bewirken. Oft
versucht man, es dem Anruf schwer zu machen, eine 0190-Nummer als
solche zu erkennen, indem man z. B. die Carriervorwahl der Telekom
(01033) voransetzt oder die Nummer etwas umgruppiert: aus (01 90) 88
88 88 kann man mit etwas Phantasie 01 03301 90888888, (0103) 3 01 90
88 88 88 oder ähnliches machen, obwohl es immer die gleiche Nummer mit
den gleichen Gebühren bleibt.

Auch wenn Dich jemand um einen Rückruf bei einer 0190-Nummer bittet,
solltest Du Dir das zweimal überlegen - besonders wenn es sich dabei
um einen Unbekannten handelt, der Dir eine Nachricht in Deinem
Briefkasten oder eine Mitteilung auf Deinem Anrufbeantworter
hinterlassen hat. Warte im Zweifelsfall ab, daß sich die Person bei
Dir meldet!



2.5.3.2.     Identität des Anbieters

Die Identität eines Anbieters kann man leicht über den Betreiber der
Nummer herausfinden. Die Vorgehensweise ist dabei die gleiche wie bei
der Identifikation von Werbefaxern (--> 2.2.2 c ii).



2.5.3.3.     weiteres Vorgehen

Ein Ansprechpartner in solchen Täuschungsfällen ist Deine
Verbraucherzentrale oder ein Wettbewerbsverein (siehe auch 2.2.3 d).
Diese können den Anbieter abmahnen, beispielsweise wenn die
Telefongebühren für den Anruf bei der 0190-Nummer nicht angegeben
worden sind.

Wenn Du den Verdacht hast, daß es sich um Betrug handelt, kannst Du
natürlich auch Strafanzeige bei einer Polizeistelle, der
Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht stellen.



3.           Verweise

3.1.         Links zum Thema Fax-Werbung

- Telefax-Rechtsprechung (RA Pietsch & Krapf):
  <http://www.lawyer-pietsch.de/online/telefax.htm>

- Fax und Recht - eine unendliche Geschichte (JurPC):
  <http://www.jurpc.de/aufsatz/19980023.htm>



3.2.         Links zum Thema Werbung allgemein

- Sammlungen von Rufnummer (Mehrwertsdienste) und den dahinter
  steckenden Anbietern:
  <http://www.tarif-express.de/magazin/index.html>
  <http://www.optimasoftware.de/werbefaxe.htm>

- Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen (TFFFFF
  oder T5F):
  <http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/>

- Framstags freundlichem Folterfragebogen im Original:
  <http://www.ulm.ccc.de/chaos-seminar/spam/spam-bsdg-aufforderung.html>

- Infos zum Thema Direktmarketing:
  <http://www.info-direktmarketing.de>

- Infos zu den Robinsonlisten:
  <http://www.robinsonlist.de>

- Infos zur Briefpost-Robinsonliste des DDV:
  <http://www.ddv.de/service/faq_348.html>

- Infos zum Thema Adressenhandel und Werbung:
  <http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/inhalt6.htm>



3.3.         Links zum Thema Telekommunikation

- Ausführliche Infos zu den Telekom-Leistungsmerkmalen und -Preisen,
  sowie den Schutz-Möglichkeiten durch Selektive Anrufweiterschaltung,
  T-NetBox, Anschluss-Sperren, CLIP/CLIR u.a. bei Andreas Schael:
  <http://www.asberlin.de/>



3.4.         Links zum Thema Dialer

- Dialer-FAQ:
  <http://www.hipology.de/usenet/dialerfaq>

- Allgemeines:
  <http://www.dialerhilfe.de>
  <http://www.dialerschutz.de>

- Rechtliches:
  <http://www.dialerundrecht.de>

- Weitere Infos und Schutzsoftware ("YAW"):
  <http://www.trojaner-info.de>



4.           Ein paar Worte zu dieser FAQ

4.1.         Danksagungen

Dank gilt jedem, der sich an der Erstellung dieses Dokumentes
beteiligt hat, insbesondere

Albert Krusbersky,      Andreas Schael         Bernd Sluka,
Caspar Clemens Mierau,  Christoph Garbers,     Daniel Schall,
Harald Effenberg,       Jens Müller,           Karsten Peters
Lutz Illigen,           Rainer Zocholl,        Sebastian Kuhnert,
Ulf Schape

und allen, die vergessen worden sind. *g*



4.2.         Stand/Änderungen

Diese Fassung wurde zuletzt geändert am:
2002-08-18   (Version 1.007)

Seit der letzten Fassung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- 2.4.1.4.b       neu



4.3.         Copyright/Impressum

Diese FAQ dürft Ihr gerne (ganz oder auszugsweise) auf Eurer
Internetseite veröffentlichen oder in sonstiger Form verbreiten.
Vorraussetzung ist allerdings, daß dafür kein Entgelt verlangt wird
und daß der Auszug mit einer entsprechenden Quellenangabe ausgestattet
ist. Über einen kurzen Hinweis, daß Ihr die FAQ verwendet, würde sich
der Maintainer trotzdem freuen. :)

Ein Impressum für dieses Dokument (also für diese FAQ; nicht jedoch
für Angebote, die diese FAQ eingebunden haben) findet Ihr unter
<http://www.kh80.de/impressum.html>.



4.4.         Das letzte Wort habt Ihr ... :)

Verbesserungsvorschläge, Kritik oder auch Lob könnt Ihr gerne als
Followup nach de.comm.abuse posten. Wenn Ihr lieber eine E-Mail
schreiben möchtet, schickt diese an den Maintainer dieser FAQ:
Karsten Huppert <faq@kh80.de>.

User Contributions:

Comment about this article, ask questions, or add new information about this topic:


[ Usenet FAQs | Web FAQs | Documents | RFC Index ]

Send corrections/additions to the FAQ Maintainer:
Karsten Huppert <jaenner@neunzehnhundertachtzig.de>





Last Update March 27 2014 @ 02:11 PM